Sachverhalt:
Mit Anfrage vom 20. September 2021 haben die Kreistagsfraktionen SPD
und Bündnis 90 / Die Grünen um Beantwortung der nachfolgenden Fragen zur
Corona-Impfkampagne im Rhein-Kreis Neuss nach Auslaufen der Impfzentren ab 1.
Oktober 2021 gebeten.
Zur Beantwortung verweist die Verwaltung zunächst auf ihre Vorlage zu
TOP 6 „COVID-19: Aktuelle Situation im Rhein-Kreis Neuss“ und nimmt ergänzend
dazu wie folgt Stellung:
1. Wie hoch ist nach jetzigem Stand die Impfquote im
Rhein-Kreis Neuss und wie teilt sich die Quote nach Altersgruppen aktuell auf?
Bis zum 25. September
haben im Impfzentrum des Rhein-Kreises Neuss und der Kassenärztlichen
Vereinigung Nordrhein sowie durch die mobilen Impfteams bereits 160.745
Personen ihre Erst- und 149.464 Personen ihre Zweitimpfung erhalten. Zudem sind
kreisweit in den Arztpraxen 142.817 Personen einmal und 133.900 Personen
zweimal geimpft worden. Damit ergib sich insgesamt eine Quote der Erstimpfungen
von 67,2 % und der Zweitimpfungen von 62,7 %.
Die Aufteilung der
Impfquoten nach Altersgruppen und PLZ-Bereich im Rhein-Kreis Neuss ist in der
beigefügten Übersicht mit Datenstand vom 20. September 2021 dargestellt. In
dieser Auswertung der Kassenärztlichen Vereinigung sind ausschließlich
Impfungen im Impfzentrum, in Krankenhäusern und durch mobile Teams enthalten.
Aufgrund abweichender Merkmale beim Impf-Monitoring sind in dieser Auswertung
keine Impfungen durch die niedergelassene Ärzteschaft und Betriebsärzteschaft
enthalten.
2. Nach Auslaufen des Impfzentrums zu Ende September sind
nun welche zusätzlichen Einsatzorte neben den Seniorenheimen für die mobilen
Impfeinheiten vorgesehen? Inwieweit sind Hausbesuche geplant?
Ab dem 1. Oktober 2021
soll das Impfgeschehen überwiegend von der niedergelassenen Ärzteschaft sowie
der Betriebsärzteschaft übernommen werden. Dies umfasst auch die Auffrischungsimpfungen
von vulnerablen Personengruppen sowie die Impfungen von Schülerinnen und
Schülern. Alle Bewohnerinnen und Bewohner in (teil-)stationären
Pflegeeinrichtungen sollen bis zum 31. Oktober 2021 ein Angebot für eine
Auffrischungsimpfung erhalten. Das in den Einrichtungen beschäftigte Personal
soll auf Wunsch und nach ärztlicher Aufklärung ebenfalls ein Impfangebot
erhalten.
Zur Sicherstellung,
dass alle Impfbedarfe gedeckt werden können, richten landesweit alle Kreise und
kreisfreien Städte ab dem 1. Oktober 2021 eine „Koordinierende
COVID-Impfeinheit“ (KoCI) ein. Diese soll als Impfzentrum im Sinne der
Coronavirus-Impfverordnung fungieren und u.a. im Bedarfsfall mobile und
teilstationäre Impfangebote organisieren und koordinieren.
Dies betrifft laufend
Impfangebote für schwer erreichbare Personengruppen (bspw. Wohnungs- und
Obdachlose) sowie temporär die Regelversorgungsstrukturen ergänzende
Impfangebote. Mobile Impfangebote können grundsätzlich auch in Form temporär
stationärer Impfstellen erbracht werden. Diese sind jedoch nicht länger als
drei Tage am Stück vorzuhalten. Über diesen Zeitraum hinausgehende stationäre
Angebote bedürfen der Zustimmung des MAGS. Im Rahmen mobiler Impfangebote
können auch Auffrischungsimpfungen erfolgen. Aufsuchende Impfungen im
häuslichen Umfeld sind über die Erlasslage nicht erfasst
Die KoCI des
Rhein-Kreises Neuss strebt eine Fortführung des mobilen Impfgeschehens in
vergleichbarer Form an. Dies umfasst auch die Einbindung diverser
(Schwerpunkt-)Standorte, bei denen in den vergangenen Wochen regelmäßig eine
hohe Nachfrage verzeichnet werden konnte, wie z.B. in Shopping-Centern.
3. Besteht weiterhin für Vereine und Gemeinden die
Möglichkeit, unbürokratisch mobile Impfteams anzufordern? Könnten auch mobile
Impfteams in den Schulen eingesetzt werden?
Die KoCI ist
grundsätzlich weiterhin für Vorschläge offen und dankbar, wobei die
Anforderungen der Erlasslage des Landes NRW bei der Auswahl zu berücksichtigen
sind.
Mobil aufsuchende
Angebote sind zuvörderst für jene Zielgruppen zu schaffen, bei denen die
COVID-19-Impfquoten im Vergleich zur Gesamtbevölkerung vergleichsweise niedrig
sind und die auch in anderen Bereichen der medizinischen Versorgung regelmäßig
schwer über die medizinischen Regelversorgungsstrukturen zu erreichen sind.
Im Rahmen mobil
aufsuchender Impfangebote tragen die Kreise und kreisfreien Städte dafür Sorge,
dass die Grundsätze von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit Berücksichtigung
finden. Aus diesem Grund sind derartige Angebote so auszugestalten, dass
prognostisch etwa zehn Impfungen je Stunde und impfender Ärztin bzw. impfendem
Arzt durchgeführt werden.
Impfungen in Bildungseinrichtungen
können ebenfalls über die KoCI organisiert und das erforderliche ärztliche
Personal über die Kassenärztlichen Vereinigungen im Rahmen des zur Verfügung
stehenden Gesamtkontingentes beauftragt werden. Im Vordergrund sollte dabei die
Sicherstellung von Zweitimpfungen stehen. Für die Schülerinnen und Schüler im
Kreisgebiet wurden bereits umfängliche Impfangebote im Impfzentrum bzw. durch
mobile Teams geschaffen und wahrgenommen, so dass in diesem Bereich keine hohe
Nachfrage mehr zu erwarten ist.
4. Mit
welchen Maßnahmen und ggf. in Kooperation mit den kreisangehörigen Kommunen
könnte die Vorbildfunktion von Vereinen im Rahmen einer Impfkampagne
öffentlichkeitswirksam zur Steigerung der Impfquote im Kreisgebiet erhöht
werden?
Mit der bereits zu Jahresbeginn durch die Pressestelle der
Kreisverwaltung ins Leben gerufene Impfkampagne „#ärmelhoch“ wirbt der
Rhein-Kreis Neuss dafür, sich gegen das Corona-Virus impfen zu lassen. Im
Rahmen der Kampagne kommen Menschen aus dem Kreis zu Wort, die schildern, warum
sie sich impfen lassen. Die Videos werden über die Social-Media-Kanäle des
Kreises auf Facebook, Instagram und YouTube ausgespielt. In den vergangenen
Monaten folgten immer wieder neue Videos mit Statements von Menschen aus dem
Kreis, wobei auch Vereinstreter in die Kampagne eingebunden worden sind. Zudem
wird die Kampagne um zahlreiche Anzeigen in Print- und Online-Veröffentlichen
ergänzt.
Durch die zahlreichen mobilen Impfaktionen im Rahmen von
Veranstaltungen der Sport- und Schützenvereine im Kreisgebiet wurde und wird
ebenfalls auf der Vereinsebene angesetzt, um die Vorbildfunktion zu stärken und
die Impfbereitschaft zu erhöhen.