Betreff
Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII)
Vorlage
51/0859/XVII/2021
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

Herr Lonnes hat in der Sitzung des Jugendhilfeausschuss am 16.06.2021 ausführlich mündlich über die Reform des SGB VIII berichtet.

 

Die Reform hat weitreichende Änderungen in der Jugend- und Familienhilfe zur Folge, welche in den nächsten Jahren erhebliche Auswirkungen auf den Personalbedarf, sowie auf die Inanspruchnahme von Hilfen haben wird. Der Vorsitzende Herr Rosellen hat deshalb angeregt, dass sich der Jugendhilfeausschuss diesbezüglich noch einmal auseinandersetzt.

 

Die zentralen Änderungen hat das Deutsche Institut für Jugend- und Familienhilfe (DIJuF) wie folgt zusammengefasst:

 

I.             Verbesserter Kinder- und Jugendschutz

-          Zusammenarbeit an Schnittstellen (Berufsgeheimnisträgerinnen, Familiengerichtsbarkeit, Strafverfolgung)

-          Regelungen zur Betriebserlaubnis

-          Auslandsmaßnahmen

 

II.           Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder Einrichtungen aufwachsen

-          Verbesserung der Hilfeplanung

-          Schutzkonzepte in der Pflegekinderhilfe

-          Dauerverbleibensanordnung

-          Junge Volljährige und Careleaver

-          Gemeinsame Wohnformen für Eltern und Kinder

 

III.         Hilfen aus einer Hand (Große Lösung) in drei Stufen bis zum Jahr 2028

-          Erste Stufe: Stärkung der Inklusion im SGB VIII und Schnittstellenbereinigung

-          Zweite Stufe: Verfahrenslotsin (ab 2024)

-          Dritte Stufe: Sachliche Zuständigkeit der Kinder-und Jugendhilfe für alle Kinder

 

IV.          Prävention vor Ort

-          Allgemeine Stärkung von Niedrigschwelligkeit

-          Konkretisierung, Änderung und Verschiebung von Leistungstatbeständen

 

V.            Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien

-          Selbstbestimmung junger Menschen

-          Stärkung junger Menschen und ihrer Familien bei der Inanspruchnahme von Hilfen und bei der Hilfeplanung

-          Stärkung von Beschwerdemöglichkeiten und Selbstvertretungen

 

 

Die Ausführungen zu den einzelnen Punkten befinden sich im Anhang.