Beschlussvorschlag:
Der
Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Herr
Lonnes hat in der Sitzung des Jugendhilfeausschuss am 16.06.2021 ausführlich
mündlich über die Reform des SGB VIII berichtet.
Die
Reform hat weitreichende Änderungen in der Jugend- und Familienhilfe zur Folge,
welche in den nächsten Jahren erhebliche Auswirkungen auf den Personalbedarf,
sowie auf die Inanspruchnahme von Hilfen haben wird. Der Vorsitzende Herr
Rosellen hat deshalb angeregt, dass sich der Jugendhilfeausschuss diesbezüglich
noch einmal auseinandersetzt.
Die
zentralen Änderungen hat das Deutsche Institut für Jugend- und Familienhilfe
(DIJuF) wie folgt zusammengefasst:
I.
Verbesserter
Kinder- und Jugendschutz
-
Zusammenarbeit
an Schnittstellen (Berufsgeheimnisträgerinnen, Familiengerichtsbarkeit,
Strafverfolgung)
-
Regelungen
zur Betriebserlaubnis
-
Auslandsmaßnahmen
II.
Stärkung
von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder Einrichtungen
aufwachsen
-
Verbesserung
der Hilfeplanung
-
Schutzkonzepte
in der Pflegekinderhilfe
-
Dauerverbleibensanordnung
-
Junge
Volljährige und Careleaver
-
Gemeinsame
Wohnformen für Eltern und Kinder
III.
Hilfen
aus einer Hand (Große Lösung) in drei Stufen bis zum Jahr 2028
-
Erste
Stufe: Stärkung der Inklusion im SGB VIII und Schnittstellenbereinigung
-
Zweite
Stufe: Verfahrenslotsin (ab 2024)
-
Dritte
Stufe: Sachliche Zuständigkeit der Kinder-und Jugendhilfe für alle Kinder
IV.
Prävention
vor Ort
-
Allgemeine
Stärkung von Niedrigschwelligkeit
-
Konkretisierung,
Änderung und Verschiebung von Leistungstatbeständen
V.
Beteiligung
von jungen Menschen, Eltern und Familien
-
Selbstbestimmung
junger Menschen
-
Stärkung
junger Menschen und ihrer Familien bei der Inanspruchnahme von Hilfen und bei
der Hilfeplanung
-
Stärkung
von Beschwerdemöglichkeiten und Selbstvertretungen
Die
Ausführungen zu den einzelnen Punkten befinden sich im Anhang.