Betreff
Förderung der Einrichtung einer Großtagespflegestelle (GTP) in Rommerskirchen, Nettesheimer Weg 48
Vorlage
51/0865/XVII/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreisjugendhilfeausschuss stimmt

·         der Einrichtung der Großtagespflegestelle Nettesheimer Weg 48 in Rommerskirchen durch die Gemeinde Rommerskirchen und

·         der Übernahme der Trägerschaft durch das Kreisjugendamt zu.

 


Sachverhalt:

Großtagespflege

 

Gemäß § 22 Abs. 3 KiBiz können sich Kindertagespflegepersonen in einem Verbund zu einer Großtagespflege zusammenschließen, in dieser Konstellation können höchstens neun Kinder gleichzeitig und insgesamt durch höchstens drei Kindertagespflegepersonen betreut werden. Jede dieser Kindertagespflegepersonen bedarf einer eigenständigen Erlaubnis zur Kindertagespflege. Abweichend von Satz 1 können in der Großtagespflege insgesamt bis zu 15 Betreuungsverträge abgeschlossen werden, wenn die Voraussetzungen des § 22 Absatz 2 Satz 3 KiBiz erfüllt werden.

 

§ 22 Abs. 2 Satz 3

Abweichend von Satz 2 kann die Erlaubnis für bis zu zehn fremde Kinder erteilt werden, wenn die Kindertagespflegeperson regelmäßig mehrere Kinder unter 15 Stunden wöchentlich betreut, gewährleistet ist, dass die betreuten Kinder immer in denselben Gruppenzusammensetzungen betreut werden und

1. die Kindertagespflegeperson eine kompetenzorientierte Qualifizierung zur Kindertagespflege nach dem QHB absolviert hat oder

2. sie sozialpädagogische Fachkraft im Sinne der „Vereinbarung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel“ (Personalvereinbarung) mit einer Qualifikation zur Kindertagespflege auf der Grundlage eines wissenschaftlich entwickelten Lehrplans entsprechend mindestens der Hälfte des Standards des DJI-Curriculums ist.

 

Die Großtagespflegestellen im Jugendamtsbezirk tragen maßgeblich dazu bei, die U3-Betreuung bedarfsgerecht sicher zu stellen

 

Bisher im Jugendamtsbezirk eingerichtete Großtagespflegestellen

 

Jüchen                                                          Träger             Kooperationspartner        

·         Großtagespflege Rektor-Thoma-Straße,     Kreisjugendamt      Stadt Jüchen

·         Großtagespflege Kelzenberg,                             privater Träger

·         Großtagespflege Hackhausen,                  privater Träger

 

Korschenbroich

·         Großtagespflege Peter-Irmen-Straße,         Kreisjugendamt

·         Großtagespflege Oststraße,                     Kreisjugendamt

·         Großtagespflege Haus-Randerath-Straße,   Träger KinTop

·         Großtagespflege Glehn,                          privater Träger

 

Rommerskirchen

·         Großtagespflege Sebastianusstraße,          Kreisjugendamt     Gem. Rommerskirchen

·         Großtagespflege Giller Straße,                  Kreisjugendamt     Gem. Rommerskirchen

 

Bedarf

 

Um den Verpflichtungen aus § 24 SGB VIII, (jedes Kind hat mit Vollendung des 3. Lebensjahres einen Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung und mit Vollendung des ersten Lebensjahres in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege) gerecht zu werden, müssen in der Gemeinde Rommerskirchen zusätzliche Plätze zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren geschaffen werden.

Die Gemeinde plant in enger Abstimmung mit dem Kreisjugendamt auf dem Nettesheimer Weg 48 in Rommerskirchen die ehemalige Hausmeisterwohnung (Doppelhaushälfte mit Garten und Garage) in eine Großtagespflege für bis zu 9 Kinder unter drei Jahren umzubauen.

Träger für die GTP wird das Kreisjugendamt sein.

 

Gründe für den zusätzlichen Bedarf:

 

Ø  Wie der vorgelegten Bedarfsplanung aus der Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses vom 17.02.2021 zu entnehmen ist, werden bereits im laufenden Kindergartenjahr zusätzliche Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege für U3-Kinder benötigt.

Ø  Zuzüge in Neubaugebiete und bestehenden Wohnungsbestand (Generationenwechsel) erhöhen den Bedarf.

Ø  Steigende Geburtenzahlen und eine steigende Geburtenrate machen zusätzliche Betreuungsplätze notwendig.

Ø  Der Bedarf im Rahmen der U3-Betreuung, insbesondere für Kinder unter zwei Jahren, wird auch zukünftig steigen, infolge dessen werden zusätzliche Plätze für Kinder unter drei Jahren benötigt.

 

Finanzierung der Baumaßnahme:

 

Gesamtkosten:                                                         172.000,00 €

 

Zuschuss des Landesjugendamtes (bis zu 90 %):           149.850,00 €

 

Anteil der Gemeinde Rommerskirchen:                            22.150,00 €

         

Die Gemeinde Rommerskirchen hat mit Antrag vom 02.09.2021 einen Zuschuss des Landes in Höhe von bis zu 149.850,00 € beantragt.