Beschlussempfehlung:
Der Kreisjugendhilfeausschuss stimmt
· der Einrichtung der Großtagespflegestelle Nettesheimer Weg 48 in Rommerskirchen durch die Gemeinde Rommerskirchen und
· der Übernahme der Trägerschaft durch das Kreisjugendamt zu.
Sachverhalt:
Großtagespflege
Gemäß § 22 Abs. 3 KiBiz können sich Kindertagespflegepersonen in einem Verbund zu einer Großtagespflege zusammenschließen, in dieser Konstellation können höchstens neun Kinder gleichzeitig und insgesamt durch höchstens drei Kindertagespflegepersonen betreut werden. Jede dieser Kindertagespflegepersonen bedarf einer eigenständigen Erlaubnis zur Kindertagespflege. Abweichend von Satz 1 können in der Großtagespflege insgesamt bis zu 15 Betreuungsverträge abgeschlossen werden, wenn die Voraussetzungen des § 22 Absatz 2 Satz 3 KiBiz erfüllt werden.
§ 22 Abs. 2 Satz 3
Abweichend von Satz 2
kann die Erlaubnis für bis zu zehn fremde Kinder erteilt werden, wenn die
Kindertagespflegeperson regelmäßig mehrere Kinder unter 15 Stunden wöchentlich
betreut, gewährleistet ist, dass die betreuten Kinder immer in denselben
Gruppenzusammensetzungen betreut werden und
1. die
Kindertagespflegeperson eine kompetenzorientierte Qualifizierung zur
Kindertagespflege nach dem QHB absolviert hat oder
2. sie
sozialpädagogische Fachkraft im Sinne der „Vereinbarung zu den Grundsätzen über
die Qualifikation und den Personalschlüssel“ (Personalvereinbarung) mit einer
Qualifikation zur Kindertagespflege auf der Grundlage eines wissenschaftlich
entwickelten Lehrplans entsprechend mindestens der Hälfte des Standards des
DJI-Curriculums ist.
Die Großtagespflegestellen im Jugendamtsbezirk tragen maßgeblich dazu bei, die U3-Betreuung bedarfsgerecht sicher zu stellen
Bisher im
Jugendamtsbezirk eingerichtete Großtagespflegestellen
Jüchen Träger
Kooperationspartner
· Großtagespflege Rektor-Thoma-Straße, Kreisjugendamt Stadt Jüchen
· Großtagespflege Kelzenberg, privater Träger
· Großtagespflege Hackhausen, privater Träger
Korschenbroich
· Großtagespflege Peter-Irmen-Straße, Kreisjugendamt
· Großtagespflege Oststraße, Kreisjugendamt
· Großtagespflege Haus-Randerath-Straße, Träger KinTop
· Großtagespflege Glehn, privater Träger
Rommerskirchen
· Großtagespflege Sebastianusstraße, Kreisjugendamt Gem. Rommerskirchen
· Großtagespflege Giller Straße, Kreisjugendamt Gem. Rommerskirchen
Bedarf
Um den Verpflichtungen aus § 24 SGB VIII, (jedes Kind hat mit Vollendung des 3. Lebensjahres einen Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung und mit Vollendung des ersten Lebensjahres in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege) gerecht zu werden, müssen in der Gemeinde Rommerskirchen zusätzliche Plätze zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren geschaffen werden.
Die Gemeinde plant in enger Abstimmung mit dem Kreisjugendamt auf dem Nettesheimer Weg 48 in Rommerskirchen die ehemalige Hausmeisterwohnung (Doppelhaushälfte mit Garten und Garage) in eine Großtagespflege für bis zu 9 Kinder unter drei Jahren umzubauen.
Träger für die GTP wird das Kreisjugendamt sein.
Gründe für den zusätzlichen Bedarf:
Ø Wie der vorgelegten Bedarfsplanung aus der Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses vom 17.02.2021 zu entnehmen ist, werden bereits im laufenden Kindergartenjahr zusätzliche Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege für U3-Kinder benötigt.
Ø Zuzüge in Neubaugebiete und bestehenden Wohnungsbestand (Generationenwechsel) erhöhen den Bedarf.
Ø Steigende Geburtenzahlen und eine steigende Geburtenrate machen zusätzliche Betreuungsplätze notwendig.
Ø Der Bedarf im Rahmen der U3-Betreuung, insbesondere für Kinder unter zwei Jahren, wird auch zukünftig steigen, infolge dessen werden zusätzliche Plätze für Kinder unter drei Jahren benötigt.
Finanzierung der
Baumaßnahme:
Gesamtkosten: 172.000,00 €
Zuschuss des Landesjugendamtes (bis zu 90 %): 149.850,00 €
Anteil der Gemeinde Rommerskirchen: 22.150,00 €
Die Gemeinde Rommerskirchen hat mit Antrag vom 02.09.2021 einen Zuschuss des Landes in Höhe von bis zu 149.850,00 € beantragt.