Betreff
Planung der Stadt Korschenbroich im Bereich Wasserweg, Ortsteil Steinhausen
Hier: Anpassung gem. § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz NRW
Vorlage
61/112/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss  erhebt keinen Widerspruch gemäß § 29 Abs. 4 gegen den Bebauungsplan „Wasserweg“ im Ortsteil Steinhausen der Stadt Korschenbroich.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Stadt Korschenbroich beabsichtigt, im Stadtteil Steinhausen eine Fläche zwischen Wasserweg und Loosbenden als Wohnbaufläche zu entwickeln (siehe Anlage 1). Diese Fläche dient als Ersatz für den südlich liegenden Bereich, der im Flächennutzungsplan der Stadt Korschenbroich als „Wohnbaufläche“ dargestellt ist aber aufgrund des dort vorhandenen Bodendenkmals „Burgfeste Steinhausen“ nicht entwickelt werden kann. Die südliche Fläche im Bereich des Bodendenkmals soll im Tausch gegen den nördlichen Bereich zukünftig als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt werden.

 

Die von der Stadt Korschenbroich beabsichtigte Planung im Bereich des Wasserweges war bereits mehrfach Thema der Diskussion im Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde. Am 12.06.2008 fasste der Landschaftsbeirat einstimmig folgenden Beschluss:

 

„Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde gibt der Stadt Korschenbroich das Signal, die Planung fortzuführen, die Ergebnisse aber vor weiteren Beschlüssen im Beirat vorzulegen, da die Inhalte einschließlich der Kompensationsmaßnahmen noch nicht absehbar sind“.

 

Die Stadt Korschenbroich hat die Planung für den Wasserweg inzwischen überarbeitet.

 

Anlage 2 gibt einen Überblick über das nun vorliegende Planungskonzept, das sowohl eine Aufweitung der verbleibenden Grünflächen zur freien Landschaft nach Norden hin als auch eine Verlagerung des Regenrückhaltebeckens nach Norden, jenseits der Straße „Am Hoppbruch“ vorsieht.

Die Planung entspricht insgesamt den in der Zwischenzeit zwischen der Stadt Korschenbroich, der Verwaltung und dem Vorsitzenden des Landschaftsbeirates getroffenen Abstimmungen.

 

Vor diesem Hintergrund hat der Landschaftsbeirat in seiner Sitzung am 30.04.2009 beschlossen, keinen Widerspruch gem. § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz NRW gegen die Planung im Bereich Wasserweg, Steinhausen, zu erheben.

 

Der Planungs- und Umweltausschuss hat dem Kreistag in seiner Sitzung am 15.06.2009 empfohlen, keinen Widerspruch gemäß § 29 Abs. 4 gegen den Bebauungsplan „Wasserweg“ im Ortsteil Steinhausen der Stadt Korschenbroich zu erheben.