Beschlussvorschlag:
Der Kreisjugendhilfeausschuss beschließt im Rahmen der
Leistungsgewährung bei Hilfen zur Erziehung die folgenden Änderungen zur Liste
der einmaligen Beihilfen:
·
Erweiterung der religiösen Weihen für alle
Religionen, jeweils 270 €
·
Zuschuss zu Taschenrechnern, soweit die
Anschaffung erforderlich ist: 50 €
Die
Mittel stehen im Haushalt 2021 ff. im Produkt 1.100.060.363.011 zur Verfügung.
Sachverhalt:
Für junge Menschen, die Hilfe zur Erziehung
erhalten, sieht § 39 Abs. 3 SGB VIII die Leistung einmaliger Beihilfen
vor. Der Jugendhilfeausschuss hatte am 07.02.2008 einzelne Beihilfen
festgelegt, eine Anpassung bzw. Erweiterung erfolgte durch Beschluss des
Jugendhilfeausschusses am 05.07.2018.
Nunmehr schlägt die Verwaltung eine erneute
Anpassung vor, die folgende Leistungen betrifft:
Ø
Die
einmalige Beihilfe für religiöse Weihen sollte für alle Feste gleich hoch sein.
Außerdem sollten neben den christlichen Weihen auch andere Feiern zur
religiösen Mündigkeit (z. B. Bar Mizwa) berücksichtigt werden.
Ø
Viele
Schüler fragen mittlerweile nach Taschenrechnern; diese sollten mit einem
Zuschuss von 50 € mit aufgenommen werden.
1. Einmalige Beihilfen und Zuschüsse
Leistung |
(maximale) Höhe / Zuschuss |
Einrichtungsbeihilfe |
max. 1.500 € |
Bekleidungsbeihilfe |
max. 350 € |
Taufe |
150 € |
Einschulung |
200 € |
Kommunion |
Neu: 270 € (bisher 250 €) |
Konfirmation |
270 € |
Weitere
religiöse Weihen |
Neu: 270 € |
Laptop für die Schule, soweit erforderlich |
230 € |
Taschenrechner
für die
Schule, soweit erforderlich |
Neu: 50 € |
Schulentlassung bzw. Eintritt in das Berufsleben |
250 € |
2. Wiederkehrende Beihilfen und Zuschüsse
Leistung |
Höhe |
Weihnachtsbeihilfe (wird grundsätzlich im Dezember überwiesen) |
37,00 € |
Ferienbeihilfe für Pflegekinder (wird grundsätzlich im Juli überwiesen) |
230,00 € |
Klassenfahrten (nur gem. den Richtlinien für Schulfahrten) |
Erstattung in voller Höhe
|
Anträge
auf einmalige Beihilfen und Klassenfahrten sind immer im Voraus zu stellen. Die
Ausgaben sind durch entsprechende Nachweise zu belegen.
Darüber hinausgehende einmalige
Beihilfen können im Einzelfall auf Antrag gewährt werden.
Die
Verwaltung schlägt vor, die religiösen Weihen zu erweitern und in allen Fällen
auf 270 € anzuheben sowie zukünftig die Bezuschussung von Taschenrechnern in
die Liste der einmaligen Beihilfen in Höhe von 50 € aufzunehmen, soweit im
jeweiligen Falle ein Nachweis der Schule vorgelegt wird, dass dieser notwendig
ist.