Betreff
Sachstandsbericht zum geplanten Neubau der AS Delrath / K 33 n
Vorlage
66/0876/XVII/2021
Art
Bericht

Im Mai / Juni 2019 wurden im Wege des sogenannten Deckblattverfahrens die gegenüber der ersten Auslegung im Jahre 2007 grundlegend überarbeiteten und ergänzten Planunterlagen öffentlich ausgelegt.

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gingen insgesamt ca. 160 Einwendungen und Stellungnahmen Privater bzw. Träger öffentlicher Belange ein.

 

Vor dem Hintergrund der zahlreichen und umfangreichen Einwendungen (tlw. mehr als 100 Seiten) wurde die Kanzlei Gleiss Lutz Hootz Hirsch PartmbH beauftragt, das Planfeststellungsverfahren für die AS Delrath / K 33 n fachgutachterlich und verwaltungsverfahrensrechtlich zu begleiten und die Gegenäußerung des Vorhabenträgers zu den eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen in Form einer Synopse zu erarbeiten.

 

Die erstellte Synopse wurde Ende Dezember 2020 der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Planfeststellungsbehörde vorgelegt, mit der Bitte, zeitnah einen Erörterungstermin festzulegen.

 

Mit Verfügung vom 08.02.2021 wurde dem Rhein-Kreis Neuss mitgeteilt, dass die Bezirksregierung zunächst eine erneute Offenlage von Unterlagen veranlassen werde.

Gegenstand dieser Offenlage waren überarbeitete und ergänzte Unterlagen zur

 

  • Schalltechnischen Untersuchung zum Neubau der AS Delrath / K 33 n für Immissionsorte in Elvekum, Allerheiligen und Rosellerheide und die
  • Zusammenfassende Darstellung der Vorgehensweise und Gründe für die Auswahl der Vorzugsvariante 1.1

 

Die erneute Offenlage erfolgte in der Zeit vom 12.03.2021 bis 12.04.2021 in den Standortkommunen Neuss und Dormagen. Hierbei gingen ca. 50 Einwendungen und Stellungnahmen Privater und Träger öffentlicher Belange ein. Die Einwendungen enthalten erneut teilweise sehr umfangreiche Ausführungen, die sich jedoch nicht ausschließlich auf die ausgelegten Unterlagen beschränken.

 

Die Verwaltung hat sich deshalb aus Gründen der rechtlichen Einordnung und der hieraus folgenden Verfahrensweise mit der Planfeststellungsbehörde, der BR Düsseldorf, abgestimmt. Mit Verfügung vom 03.08.2021 weist die BR Düsseldorf darauf hin, dass die weitere Bearbeitung zur Erstellung der Synopse ausschließlich auf die Einwendungen zu beschränken ist, welche sich auf die neuen offengelegten Unterlagen beziehen.

 

Die Kanzlei Gleiss Lutz Hootz Hirsch PartmbH wurde daraufhin, im Anschluss an ein beschränktes Ausschreibungsverfahren, entsprechend dem vom Kreisausschuss am 23.06.2021 gefassten Vergabebeschluss beauftragt, weiterhin rechtsberatend für den Rhein-Kreis Neuss tätig zu sein.

 

Durch die zeitliche Verzögerung aufgrund des Ausschreibungsverfahrens konnte die Kanzlei Gleiss Lutz Hootz Hirsch PartmbH erst ab der Beauftragung Anfang Juli 2021 mit der Bearbeitung der Einwendungen und der Erstellung der Synopse im Rahmen des ersten Deckblattverfahrens beginnen.

 

Die erstellte Synopse liegt der Verwaltung seit der 41. Kalenderwoche (erste Ferienwoche) vor und wird spätestens Ende Oktober 2021 der Bezirksregierung vorgelegt.