Betreff
Neue Stellen für den Schulpsychologischen Dienst
Vorlage
40/113/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

 

  1. Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Land Nordrhein-Westfalen einen weiteren Schulpsychologen zu akquirieren und einen entsprechenden Vertrag abzuschließen.

 


Sachverhalt:

 

Der Haushaltsentwurf der Landesregierung NRW für das Jahr 2010 sieht 25 weitere Stellen für die Schulpsychologie im Land Nordrhein-Westfalen vor. Eine dieser Stellen soll der Schulpsychologische Dienst des Rhein-Kreises Neuss erhalten. Mit einem Beschluss des Landtags über den Haushalt 2010 ist im Dezember 2009 zu rechnen. Die zusätzlichen Stellen sollen zum 01.08.2010 besetzt werden. Die Vereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Rhein-Kreis Neuss zur schulpsychologischen Versorgung im Rhein-Kreis Neuss vom 31.08.2007 müsste entsprechend ergänzt werden.

 

Auf Grund dieser Vereinbarung wurden im Frühjahr 2009 im Schulpsychologischen Dienst des Rhein-Kreises Neuss zwei Landesstellen mit psychologischen Fachkräften besetzt.

 

Ihre Aufgabengebiete orientieren sich an der Aufgabenbeschreibung eines Erlasses des Schulministeriums vom 08.01.2007 und an den Schwerpunktbildungen, die dem örtlichen Bedarf entsprechen. So sind beide an unterschiedlichen Standorten des dezentral organisierten Schulpsychologischen Dienstes eingesetzt (Grevenbroich und Neuss). In den Einzugsbereichen der jeweiligen Beratungsstellen betreuen sie ihre Klienten und Schulen. Darüber hinaus widmen sie sich Schwerpunktthemen wie Krisenintervention und Verhaltensauffälligkeiten im fallübergreifenden Bereich, d.h. Intervention und Prävention auch durch multiplikatorische Tätigkeiten.

 

Das örtliche Einsatzmanagement wird durch die Leitung des Schulpsychologischen Dienstes des Rhein-Kreises Neuss und die untere Schulaufsicht (Schulamt für den Rhein-Kreis Neuss) geleistet. Diese Kooperation hat sich ebenfalls bewährt.

 

Durch die personelle Aufstockung des Schulpsychologischen Dienstes (Personalzuwachs) konnte auch eine qualitative Erweiterung des Aufgabengebietes erfolgen. Während sich in den letzten Jahren die Fallarbeit auf dem Kernbereich schulpsychologischer Fragestellungen (Teilleistungsstörungen, Schullaufbahnberatungen an den Schnittstellen zur Einschulung und weiterführenden Schule sowie besondere Begabungen) konzentrieren musste, so können seit 2009 auch wieder Fragestellungen im Zusammenhang mit Verhaltensauffälligkeiten in der Schule beraten werden. Dazu kommt die verstärkte Hinwendung zu den Schwerpunktthemen, z.B. mit Lehrerfortbildungen.

 

Der Ausbau der schulpsychologischen Versorgung durch das Land eröffnet weitere Perspektiven in Hinblick auf eine verbesserte individuelle Betreuung von Klienten.  Damit würden sechs kommunale Stellen durch drei Landesstellen ergänzt. Insgesamt  würden dann neun psychologische und drei sozialpädagogische Fachkräfte die schulpsychologische Versorgung im Rhein-Kreis Neuss gewährleisten. Die mit dem Land Nordrhein-Westfalen vereinbarte Stellenzusage für die kommunalen Kräfte wird nicht erhöht.