Betreff
Hausmeisterassistenten an Schulen des Rhein-Kreises Neuss
Vorlage
40/115/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Der Schulausschuss befürwortet den Einsatz von behinderten Menschen als Hausmeisterassistenten an Schulen und beauftragt die Verwaltung, mit den Gemeinnützigen Werkstätten Neuss eine entsprechende Vereinbarung zu schließen. Das Projekt soll zum Schuljahr 2010/2011 mit zunächst einem Arbeitsplatz am BBZ Neuss-Hammfeld beginnen.

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeinnützigen Werkstätten Neuss (GWN) sind auf Anregung der Schule am Nordpark an den Rhein-Kreis Neuss mit dem Vorschlag herangetreten, an Schulen des Kreises behinderte Menschen als Hausmeisterassistenten einzusetzen. Der Vorschlag lehnt sich an ein Modellprojekt an, das der Landschaftsverband Rheinland zurzeit gemeinsam mit der Stadt Köln und den Gemeinnützigen Werkstätten Köln durchführt. Ziel ist es, schrittweise den regulären Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderungen zu öffnen.

 

Als Einsatzorte kommen sowohl Berufsbildungszentren als auch Förderschulen in Frage. Um Rollenkonflikte zu vermeiden, sollte der Einsatzort jedoch keine Förderschule sein, die der Hausmeisterassistent als Schüler besucht hat. Außerdem muss die Schule über eine gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr verfügen.

 

Die Schulen sollen in Anforderungskatalogen festlegen, welche Tätigkeiten die Assistenten verrichten sollen,  z. B. Reinigungsarbeiten, kleinere Reparaturen oder das Herrichten von Räumen für Veranstaltungen. Auf der Grundlage des Anforderungskataloges würde die GWN geeignete Personen mit geistiger oder psychischer Behinderung aussuchen, die das Anforderungsprofil erfüllen können. Die GWN würde den Hausmeister auf das Projekt vorbereiten und dieses als Ansprechpartner für den Hausmeister und den behinderten Menschen begleiten. Jedem Einsatz eines behinderten Menschen als Hausmeisterassistent an einer Schule soll ein mindestens sechswöchiges Praktikum vorangehen, in dem der Einsatz erprobt wird.

 

Die Stellen der Hausmeisterassistenten sollen ausgelagerte Arbeitsplätze der GWN sein. Die GWN bleibt Arbeitgeber der behinderten Menschen. Der Einsatz der Hausmeisterassistenten an Schulen soll in einem Vertrag mit der GWN geregelt werden. Je nach Aufgabenprofil wären für die Arbeitsleistung eines Hausmeisterassistenten monatlich 500 – 800 € an die GWN zu zahlen. Für die vorgeschalteten Praktika würden dem Rhein-Kreis Neuss keine Kosten entstehen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Einsatz behinderter Menschen als Hausmeisterassistenten zunächst an einer Schule modellhaft zu erproben. In Absprache mit der Schulleitung soll zunächst ein Arbeitsplatz am BBZ Neuss-Hammfeld eingerichtet werden. Das Projekt soll mit Beginn des Schuljahres 2010/2011 starten. Die benötigten Haushaltsmittel sollen im Rahmen der Mittelanforderungen für 2010 beantragt werden.