Sachverhalt:
Auf die bisherige Berichterstattung im Sozialausschuss am 17.09.2020 wird
Bezug genommen.
Das vom Land NRW aufgelegte neue Förderprogramm Kommunales
Integrationsmanagement (KIM) dient der Förderung einer besseren
rechtskreisübergreifenden und kreisweiten Zusammenarbeit zur Integration,
insbesondere geflüchteter Menschen ohne bisherigen Zugang zu einem
Fallmanagement, von der Einreise bis zur Einbürgerung. KIM soll der Optimierung
von Verwaltungsprozessen im Integrationsverlauf führen.
Folgende
Bestandteile von KIM, dessen Förderung vom Land auf Dauer vorgesehen ist, sollen
umgesetzt werden:
·
Implementierung einer strategischen, koordinierenden Ebene zur Steuerung
(Baustein 1),
·
Implementierung einer operativen Ebene des individuellen Case-Managements
(Baustein 2),
·
Förderung der Einbürgerung (Baustein 3),
·
Weiterentwicklung der Ansätze in Bezug auf die kreisangehörigen Kommunen
im Verhältnis zum Kreis
Das Land will die KIM-Förderung auf Dauer
einrichten. Im Rahmen der momentanen Novellierung des Teilhabe- und
Integrationsgesetzes NRW (TIntG) werden sowohl das Kommunale
Integrationsmanagement als auch die Kommunalen Integrationszentren fest im
Gesetz verankert.
Der Rhein-Kreis Neuss möchte das Land NRW gerne bei
der Einrichtung und Etablierung von KIM unterstützen. Ein entsprechender Antrag
auf Förderung wurde nach Veröffentlichung der Förderrichtlinien vom 30.11.2020
am 22. Dezember 2020 vom Rhein-Kreis Neuss gestellt. Im Verlauf des
Antragsverfahrens war ein ausführliches Handlungskonzept zur Ausführung von KIM
durch den Rhein-Kreis Neuss nachzureichen. Nach entsprechender Abstimmung mit
den kreisangehörigen Kommunen und den weiteren Akteuren vor Ort wurde das
„Konzept zur Umsetzung des Kommunalen Integrationsmanagements (KIM) im
Rhein-Kreis Neuss“ am 30.08.2021 bei der Bewilligungsbehörde eingereicht.
Bisher liegt dem Rhein-Kreis Neuss noch kein Bewilligungsbescheid vor (Stand
12.11.2021). Das Programm und der aktuelle Stand werden in der Anlage zu TOP
5 näher erläutert.