Betreff
Kommunales Integrationsmanagement im Rhein-Kreises Neuss
Vorlage
50/0932/XVII/2021
Art
Bericht

Sachverhalt:

Auf die bisherige Berichterstattung im Sozialausschuss am 17.09.2020 wird Bezug genommen.

Das vom Land NRW aufgelegte neue Förderprogramm Kommunales Integrationsmanagement (KIM) dient der Förderung einer besseren rechtskreisübergreifenden und kreisweiten Zusammenarbeit zur Integration, insbesondere geflüchteter Menschen ohne bisherigen Zugang zu einem Fallmanagement, von der Einreise bis zur Einbürgerung. KIM soll der Optimierung von Verwaltungsprozessen im Integrationsverlauf führen.

 

Folgende Bestandteile von KIM, dessen Förderung vom Land auf Dauer vorgesehen ist, sollen umgesetzt werden:

 

·         Implementierung einer strategischen, koordinierenden Ebene zur Steuerung
(Baustein 1),

·         Implementierung einer operativen Ebene des individuellen Case-Managements
(Baustein 2),

·         Förderung der Einbürgerung (Baustein 3),

·         Weiterentwicklung der Ansätze in Bezug auf die kreisangehörigen Kommunen im Verhältnis zum Kreis

 

Das Land will die KIM-Förderung auf Dauer einrichten. Im Rahmen der momentanen Novellierung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes NRW (TIntG) werden sowohl das Kommunale Integrationsmanagement als auch die Kommunalen Integrationszentren fest im Gesetz verankert.

 

Der Rhein-Kreis Neuss möchte das Land NRW gerne bei der Einrichtung und Etablierung von KIM unterstützen. Ein entsprechender Antrag auf Förderung wurde nach Veröffentlichung der Förderrichtlinien vom 30.11.2020 am 22. Dezember 2020 vom Rhein-Kreis Neuss gestellt. Im Verlauf des Antragsverfahrens war ein ausführliches Handlungskonzept zur Ausführung von KIM durch den Rhein-Kreis Neuss nachzureichen. Nach entsprechender Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen und den weiteren Akteuren vor Ort wurde das „Konzept zur Umsetzung des Kommunalen Integrationsmanagements (KIM) im Rhein-Kreis Neuss“ am 30.08.2021 bei der Bewilligungsbehörde eingereicht. Bisher liegt dem Rhein-Kreis Neuss noch kein Bewilligungsbescheid vor (Stand 12.11.2021). Das Programm und der aktuelle Stand werden in der Anlage zu TOP 5 näher erläutert.