Betreff
Örtliche Planung 2021
Vorlage
50/0950/XVII/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Kreise und kreisfreien Städte sind gemäß § 7 des Alten- und Pflegegesetzes NRW verpflichtet, alle zwei Jahre eine „Örtliche Planung“ zu erstellen.

 

Die Planung der Kreise und kreisfreien Städte umfasst

 

1.    die Bestandsaufnahme der Angebote,

2.    die Feststellung, ob qualitativ und quantitativ ausreichend Angebote zur Verfügung stehen und

3.    die Klärung der Frage, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen zur Herstellung, Sicherung oder Weiterentwicklung von Angeboten erforderlich sind.

 

Sie umfasst insbesondere komplementäre Hilfen, Wohn- und Pflegeformen sowie zielgruppenspezifische Angebotsformen wie persönliche Assistenz und die Weiterentwicklung der örtlichen Infrastruktur. Die Planung hat übergreifende Aspekte der Teilhabe einer altengerechten Quartiersentwicklung zur Sicherung eines würdevollen, inklusiven und selbstbestimmten Lebens, bürgerschaftliches Engagement und das Gesundheitswesen einzubeziehen.

Außerdem sind gemäß § 7 Abs. 2 APG NRW die kreisangehörigen Gemeinden in den Planungsprozess einzubeziehen und die Planungen angrenzender Gebietskörperschaften zu berücksichtigen.

 

Die aktuelle „Örtliche Planung“ ist als Anlage beigefügt.

 

Im Rahmen der Sitzung soll der Beschluss gefasst werden, die Ausführungen zur Grundlage der „Örtlichen Planung“ für die kommenden zwei Jahre zu machen, sodass alsbald mit der Umsetzung der dort vorgestellten Handlungsempfehlungen und Maßnahmen begonnen werden kann.