Betreff
Verbindliche Pflegebedarfsplanung 2022
Vorlage
50/0951/XVII/2021
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Wie auch in den Jahren zuvor macht die
Kreisverwaltung für das Jahr 2022 vom Instrument der verbindlichen
Pflegebedarfssteuerung Gebrauch.
Die Beschlussvorlage für den Kreistag
ist im Anhang beigefügt.
Den Mitgliedern des Ausschusses für
Soziales und Wohnen soll vorab die Möglichkeit zur Kenntnis- und Stellungnahme
gegeben werden. Etwaige Änderungs- und Verbesserungsvorschläge können dann noch
in der finalen Fassung berücksichtigt werden.