Betreff
Haushaltsentwicklung 2021 und finanzielle Lage nach § 2 Abs. 2 NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz
Vorlage
20/0976/XVII/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Haushalt 2021 wurde vom Kreistag am 24.03.2021 beschlossen. Mit Verfügung vom 23.08.2021 hat die Bezirksregierung Düsseldorf die Haushaltssatzung und ihre Anlagen für das Haushaltsjahr 2021 zur Kenntnis genommen und gemäß § 56 Abs. 2 KrO NRW die in § 6 der Haushaltssatzung festgelegte Kreisumlage von 34,56 v.H. der für 2021 geltenden Umlagegrundlagen genehmigt.

Am 24.03.2021 beschloss der Kreistag im Übrigen, dass die Kreisumlage – sollte sich im Haushaltsvollzug ein Überschuss abzeichnen - in dieser Höhe nicht erhoben wird.

Die Verwaltung wird in der Sitzung des Kreistages zur aktuellen Haushaltsentwicklung 2021 und zur finanziellen Lage nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Lande Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG) Stellung nehmen und eine Gesamtübersicht einschließlich Hochrechnung zum 31.12.2021 vorlegen.