Betreff
Mitteilungsvorlage Wohngeldstatistik
Vorlage
50/0982/XVII/2021
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 18.11.2021 hat der Landkreistag Nordrhein-Westfalen mitgeteilt, dass die Wohngeldstatistik für das Jahr 2020 durch das Statistische Bundesamt veröffentlicht wurde.

Demnach haben im Jahr 2020 rund 618.200 Haushalte Wohngeld bezogen, was einem Prozentsatz von 1,5 aller privaten Hauptwohnsitzhaushalte entspricht.

 

Die deutliche Steigerung von 2019 auf 2020 in Höhe von 22,6% lässt sich auf die Wohngeldreform zum 01.01.2020 zurückführen. Mit der Einführung des Wohngeldstärkungsgesetzes wurden die Miethöchstbeträge angehoben und der Wohngeldanspruch auf höhere Einkommensbereiche ausgeweitet.

 

Nach Auffassung des Statistischen Bundesamtes könnten sich neben der Wohngeldreform auch die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie auf die Zahl der wohngeldberechtigten Haushalte sowie auf die Höhe des gezahlten Wohngelds ausgewirkt haben.

 

Nach Angaben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat gaben Bund und Länder im Jahr 2020 zusammen rund 1,3 Mrd. € für Wohngeld aus, was einer Steigerung im Vergleich zum Vorjahr von 38% entspricht.

 

Die kreisangehörigen Kommunen wurden um Mitteilung der statistischen Werte der „Wohngeldbewilligungen“ und der „Gezahlten Beträge“ für die Jahre 2019, 2020 und 2021 (Stand Oktober 2021) gebeten. Die genauen Daten lassen sich der angefügten Aufstellung entnehmen.

 

Im Jahr 2019 haben im Kreisgebiet insgesamt 5.665 Hauptwohnsitzhaushalte Wohngeld bezogen, im Jahr 2020 sind es 7.234 Haushalte, was einer Steigerung in Höhe von 27,7% entspricht. Die Höhe der gezahlten Beträge beläuft sich im Rhein-Kreis Neuss im Jahr 2019 auf 6.399.392,59 €, im Jahr 2020 beträgt die Auszahlungssumme 7.893.582,73 €. Die Steigerung beträgt 23,3% und liegt damit unter der Steigerung der Wohngeldbewilligungen.

 

Dies lässt sich zum einen darauf zurückführen, dass durch die Wohngeldreform grundsätzlich ein größerer Personenkreis anspruchsberechtigt geworden ist, die tatsächliche Höhe der Leistung jedoch differiert und bei höheren Einkommensbereichen nur ein vergleichsweise geringer Leistungsanspruch der Höhe nach besteht. Zum anderen sind die Reform des Bildungs- und Teilhabepaketes im Sommer 2019 und die damit einhergehende gezielte Ansprache des anspruchsberechtigten Personenkreises (Wohngeld als Voraussetzung für den Bezug von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes) auschlaggebend. In der Vergangenheit wurde häufig auf Wohngeld verzichtet, wenn der tatsächliche Anspruch der Höhe nach gering war. Durch die vermehrte Aufklärungsarbeit zum Bildungs- und Teilhabepaket, verzichten diese Haushalte seit August 2019 jedoch nicht mehr auf Wohngeld, um die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes in Anspruch nehmen zu können.

 

Im Jahr 2021 sind die Zahlen der Wohngeldbewilligungen bisher mit 6.168 rückläufig, die Auszahlungssumme beläuft sich derzeit auf 6.760.348,16 € (Stand Oktober 2021).