Betreff
Regionalarbeit
Stand: Dezember 2021-Januar 2022
Vorlage
61/1008/XVII/2022
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss berät die Vorlage der Verwaltung und nimmt diese zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

 

  1. Regionalrat

 

1.1        Sitzungen des Regionalrates

 

Am 16.12.2021 fand die 87. Sitzung des Regionalrates Düsseldorf statt. Zu seiner Vorbereitung tagten am 01.12.2021 der Ausschuss für Wirtschaft und Strukturwandel (WS), am 02.12.2021 der Ausschuss für Mobilität, Umwelt und Klimaschutz (MUK), am 08.12.2021 der Ausschuss für Regionale Zusammenarbeit, Gewässerschutz, Kultur und Tourismus (RZ) und am 09.12.2021 der Planungsausschuss (PA).

 

Für den Rhein-Kreis Neuss waren folgende Tagesordnungspunkte von besonderer Bedeutung:

 

 

·         Landesstraßenausbauprogramme 2022

                            Prioritätenreihungen der Maßnahmen für den Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Mio. € Gesamtkosten und für den Radwegebau an bestehenden Landesstraßen für das Jahr 2022

 

                       Die Bezirksregierung legte die Priorisierungslisten „Um- und Ausbaumaßnahmen an Landesstraßen bis 3,0 Mio. € Gesamtkosten“ und für die „Radwegebaumaßnahmen an bestehenden Landesstraßen“ für das Jahr 2022 vor.

 

                       Der Entwurf zum Haushaltsplan des Landes für 2022 weist für „Um- und Ausbaumaßnahmen“ einen Ansatz von 10 Mio. € und für „Radwegemaßnahmen“ 17,4 Mio. € aus.

 

                       Aus dem Rhein-Kreis Neuss sind für das Jahr 2022 folgende Maßnahmen in der Prioritätenliste (Rang 1 - 30) enthalten:

 

„Um- und Ausbaumaßnahmen an Landesstraßen bis 3,0 Mio. € Gesamtkosten (UA IIa)“

 

 

Votum Bez.Reg.

für Rang

 

 

Landes-

straßen-Nr.

 

Bezeichnung

der Maßnahme

 

Planungsstand/Baube-

ginn nach Maßgabe

Landesbetrieb Straßen NRW

 

Baukosten

entsprechend Planungsstand (Mio. €)

 

9

L 142

Umbau Knoten mit der B 477 bei Neuss-Wehl/Speck

Konzeptuntersuchung, Prüfung der Verkehrsbelastung noch nicht erfolgt.

0,510

10

L 69

Kurvenbegradigung und Radweg zw. GV-Wevelinghoven und Rom.-Widdeshoven

Vorplanung begonnen/Planung ist vergeben

2,884

13

L 381

/L 382, Korschenbroich, Umbau zum KVP Hindenburgstraße

ohne Planungsbeginn

0,450

16

L 116

Umbau OD Jüchen/Dürselen

Planfeststellungsbeschluss bestandskräftig/unanfechtbar

0,701

22

L 142

Grevenbroich, Umbau des Knotens L 142/Am Bilderstöckchen/Wehler Dorfstraße zu einem KVP

ohne Planungsbeginn

0,500

30

L 381

Korschenbroich, Umbau zum KVP Regentenstr.

ohne Planungsbeginn

0,450

 

 

 

„Radwegebaumaßnahmen an Landesstraßen (UA IIr)“

 

 

Votum Bez.Reg.

für Rang

 

Landes-

straßen-Nr.

 

Bezeichnung

der Maßnahme

 

Planungsstand/Baube-

ginn nach Maßgabe

Landesbetrieb Straßen NRW

 

 

Baukosten

entsprechend Planungsstand  (Mio €)

 

1

L 142

Radweg Umgehung Neuss/Norf-Hoisten (K 30 - K 7), 1. BA

Planfeststellung offengelegt.

Deckblattverfahren läuft. Beschluss 2022. Bau u. Finanzierung ab 2023.

2,719

23

L 142

Radweg zw. Neuss/Norf-Hoisten (K 7) und Grevenbroich-Jägerhof (K 33), 2. BA Radweg zw. Grevenbroich

Vorentwurf fertiggestellt

2,094

27

L 201

Kapellen und Neuss-Holzheim, Umbau RQ 16

ohne Planungsbeginn

3,500

 

 

·     Förderprogramm 2022 zur Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie weiteren Maßnahmen des Bodenschutzes

                      

                       Für das Plangebiet des Regionalrates im Regierungsbezirk Düsseldorf wurden insgesamt 10 Maßnahmen für die Dringlichkeitsliste 2022 vorgeschlagen. Alle 10 Maßnahmen sind in die Dringlichkeitsliste übernommen worden. Die voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtkosten der aufgeführten Vorhaben im Plangebiet des Regionalrates Düsseldorf belaufen sich auf 2.136.000,00 € bei einem Fördersatz von 80 v. H. ergibt sich insgesamt ein Zuwendungsbetrag i. H. v. 1.708.800,00 €.

 

                       Aus dem Rhein-Kreis Neuss ist in der Dringlichkeitsliste „Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten 2021“ im Plangebiet des Regionalrates folgende Maßnahme enthalten:

 

·         Gefährdungsabschätzung des Altstandortes KA 254 „Krempel und Voss“ Gesamtkosten 135.000,00 € (anteilige Zuwendung 108.000,00 €.

 

 

·         5. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) im Gebiet der Stadt Grevenbroich und der Gemeinde Rommerskirchen (Kraftwerksfolgenutzung und Siedlungsraumentwicklung)

 

                            Die 5. Änderung des Regionalplanes Düsseldorf umfasst drei räumliche Teilbereiche (mit zum Teil mehreren Teilflächen). Die Stadt Grevenbroich beabsichtigt Planungen bezüglich der Umstrukturierung der Flächen des Kraftwerkes Frimmersdorf sowie dessen Umfelds voranzutreiben. Im Rahmen des sich im Rheinischen Revier vollziehenden Strukturwandels sollen die Flächen des Kraftwerkes nach dessen endgültiger Stilllegung im Oktober 2021 als Innovations- und Technologiezentrum gewerblich-industriell nachgenutzt und zum Teil erweitert werden.

 

                       Auch das Altkraftwerk in Neurath wird im Zuge des Strukturwandels und des Ausstiegs aus der Braunkohleverstromung mittelfristig stillgelegt. Die Stilllegung erfolgt für die einzelnen Blöcke hier schrittweise ab dem Jahr 2021, sodass bis Ende 2023 die endgültige Stilllegung erfolgt und der Rückbau im Jahr 2024 beginnen könnte. Daher kann auf dem bisherigen Kraftwerksstandort auf der Grenze zwischen der Stadt Grevenbroich und der Gemeinde Rommerskirchen, mit Ausnahme der Bereiches der Kraftwerke BoA 2/3, mittelfristig eine gewerblich-industrielle Nachnutzung erfolgen und zum Strukturwandel im Rheinischen Revier beitragen.

 

                       Auf beiden Teilbereichen soll die die Zweckbindung „Kraftwerk und einschlägige Nebenbetriebe“ aufgehoben werden und jeweils die Darstellung als GIB verbleiben.

 

                       Weiterhin sollen im Rahmen der 5. Änderung die gewerblichen Entwicklungspotenziale in der Gemeinde Rommerskirchen neu strukturiert werden. Zum einen soll ein bestehender GIB in seiner tatsächlichen Entwicklung entsprechend angepasst und als Allgemeiner Siedlungsbereich (für Gewerbe) dargestellt werden und zum anderen soll eine bedarfsgerechte Erweiterung erfolgen.

 

                       Der Regionalrat hat in seiner Sitzung den Feststellungsbeschluss zur Änderung des Regionalplans gefasst.

 

 

·         9. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) im Gebiet der Stadt Neuss (Umwandlung GIB in ASB, Änderung ASB in AFA/RGZ)

 

                            Anlass für die 9. Änderung des Regionalplans Düsseldorf waren Planungsüberlegungen der Stadt Neuss zur Reorganisation der Fläche eines ehemaligen Geländes der Firma Pierburg (Rheinmetall Automotive AG). Die Liegenschaft befindet sich auf dem Gebiet der Stadt Neuss im Stadtbezirk Barbaraviertel, in unmittelbarer Nähe zur Stadtgrenze der Stadt Düsseldorf.

Die Fläche soll von einer rein gewerblichen Nutzung in eine Mischnutzung überführt werden. Hierzu war eine Änderung des Regionalplans notwendig. Vorgesehen ist die Ausweisung als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) zur Unterbringung von Wohnen, wohnverträglichem Gewerbe, Wohnfolgeeinrichtungen, öffentlichen und privaten Dienstleistungen sowie für siedlungszugehörige Grün-, Sport Freizeit- und Erholungsflächen.

 

                       Der Regionalrat hat in seiner Sitzung den Feststellungsbeschluss zur Änderung des Regionalplans gefasst.

 

 

·         10. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) im Gebiet der Städte Grevenbroich, Jüchen und Mönchengladbach (Festlegung von Gewerbeflächen für den Strukturwandel im Rheinischen Revier (ASB-GE, GIB) sowie Festlegung einer bestehenden Ortslage (ASB) und Anpassung eines Regionalen Grünzugs (AFA/RGZ)

 

                       Anlass für die 10. Änderung des Regionalplans Düsseldorf im Gebiet der Städte Grevenbroich, Jüchen und Mönchengladbach ist die Absicht des Regionalrates Düsseldorf, den Strukturwandel im Rheinischen Revier durch die regionalplanerische Festlegung neuer Gewerbe und Industrieflächen aktiv zu unterstützen. Insgesamt umfasst die 10. Änderung des Regionalplans die Darstellung von drei neuen Gewerbeflächen („Industriepark Elsbachtal“/Städte Jüchen und Grevenbroich, „Industriegebiet Ost“/Grevenbroich sowie eine Gewerbefläche im Südosten der Stadt Mönchengladbach bzw. im Nordwesten der Stadt Jüchen.

 

                       Der Regionalrat hat in seiner Sitzung den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Regionalplans gefasst. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird  nun zeitnah durchgeführt werden.

 

 

 

2.   Region Köln/Bonn e. V.

 

2.1      Regionalmarketing

Mit der polis Convention in Düsseldorf (27.-28.4.22), der polis Mobility in Köln (18.-21.05.22), der EXPO REAL in München (4.-6.10.22) und der Kunststoffmesse K in Düsseldorf (19.-26.10.22) plant der Region Köln/Bonn e.V. im Jahr 2022 die Teilnahme an vier Messen, um dort Akteure, Unternehmen, Projekte und Perspektiven der Region zu präsentieren.

 

          2.2      Rheinisches Revier/IBTA Regionalforum

 

Am 02.12.2021 fand das IBTA Regionalforum statt. Über 100 Beteiligte diskutierten  den Konzeptentwurf  zu einer Internationalen Bau- und Technologieausstellung (IBTA) im Rheinischen Revier. Die vorgebrachten Anregungen werden nun in das Konzept eingearbeitet.

 

 

3.   Metropolregion Rheinland e. V.

 

3.1      Austausch zu den aktuellen Entwicklungen

 

Am 27. 01.2022 findet auf Einladung des Vorsitzenden der Metropolregion Rheinland, Herrn Dr. Stephan Keller, eine digitale Sitzung zu den aktuellen Entwicklungen der Metropolregion Rheinland statt.

 

Die Hauptverwaltungsbeamten aus der Metropolregion haben Gelegenheit sich mit dem Vorstand zu aktuellen Themen auszutauschen. U. a. sucht die Metropolregion Rheinland eine neue Geschäftsführung und hat die Stelle ausgeschrieben.

 

 

4.    Gesundheitsregion KölnBonn e.V.

 

Auf der ordentlichen Mitgliederversammlung (online) des Gesundheitsregion KölnBonn e.V. am 18. November 2021 wurde Prof. Dr. Bernhard Koch zum Vorsitzenden des Vorstandes gewählt. Seit 2018 war er bereits als stellvertretender Vorstandsvorsitzender für den Gesundheitsregion KölnBonn e.V. tätig. Prof. Dr. Koch war langjähriger stellvertretender Direktor des GLR-Instituts für Luft- und Raumfahrtmedizin.

 

Prof. Koch übernimmt das Amt des Vorsitzenden von Prof. Dr. Wolfgang Holzgreve, ärztlicher Direktor des Universitätsklinikums Bonn.

 

Prof. Dr. Hennig Adamek, Direktor der Medizinischen Klinik II am Klinikum der Stadt Leverkusen, wurde zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

 

Dr. Alexia Zurkuhlen, u.a. Institutsleiterin des gewi-Instituts für Gesundheitswirtschaft e.V. wurde als geschäftsführendes Vorstandsmitglied gewählt.

 

Dr. Dieter Welsink (medicoreha Dr. Welsink Unternehmensgruppe) wurde neben weiteren Persönlichkeiten als Beisitzer des Gesamtvorstandes gewählt.

 

In einer kurzen Darstellung seiner Ziele als neuer Vorstandsvorsitzender des Gesundheitsregion KölnBonn e.V. stellte Prof. Koch zunächst das Potenzial des Vereins als eine hervorragende Plattform für die Vernetzung der verschiedenen Akteure heraus, welche perfekt dazu geeignet sei, gemeinsam die großen Themen wie „regionale Gesundheitsversorgung“, „Medizintechnik“, „Pflege“, „Digital Health“, „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ integrativ und kooperativ anzugehen. Besondere Aufmerksamkeit will er dabei auf den Wissenstransfer und die Unterstützung der Digitalisierungsprozesse und-innovationen lenken.

 

 

5.   Abfallwirtschaftsverein Region Rhein-Wupper e. V.

 

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