Betreff
Neuausrichtung der Landesförderung der Schulsozialarbeit - Fortführung durch den Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
40/1013/XVII/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Sachverhalt:

 

 

In Nordrhein Westfalen ist Ziel der Landesregierung, möglichst allen Kindern und Jugendlichen, unabhängig von der Herkunft ihrer Eltern, sozialen Aufstieg, gleichwertige Bildungschancen sowie mehr Teilhabe zu ermöglichen. Daher wurde die dauerhafte Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit mit Landesmitteln durch Kabinettsbeschluss vom  04.09.2020 gesichert und die Zuständigkeit ab dem 01.01.2021 vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales an das Ministerium für Schule und Bildung übertragen.

 

Um die Schulsozialarbeit verlässlich fortzuführen, kommt es weiterhin zu einer Neuausrichtung des Landesprogramms „Soziale Arbeit an Schulen im Rahmen des Bildungs-und Teilhabepaketes“.

 

Die Neuausrichtung der Landesförderung der Schulsozialarbeit –Fortführung durch den Rhein-Kreis Neuss war bereits Thema im Kreisausschuss am 03.11.2021 und im Kreistag am 15.12.2021.

 

Auf die Vorlagen KA: 40/0884/XVII/2021 und KT: 40/0995/XVII/2021 wird verwiesen.

 

Der Kreisausschuss begrüßte die Neuausrichtung der Schulsozialarbeit. Nachdem auch der Kreistag der Durchführung der Maßnahmen in Eigenverantwortlichkeit des Rhein-Kreises Neuss zustimmte, übernimmt das Bildungsnetzwerk die Aufgabenentwicklung und Evaluation der Maßnahmen. Entscheidungen werden im Lenkungskreis getroffen.

 

Inzwischen wurde unter Berücksichtigung der Vorgaben der kreisangehörigen Kommunen der Einsatz der Schulsozialarbeiter in den Schulen festgelegt. Die endgültige Umsetzung soll zum 01.02.2022 erfolgt sein. Die vom Kreistag am 15.12.2021 beschlossenen Evaluation des Stellenverteilungsplans Schulsozialarbeit sowie die  Aufgabenbeschreibung, Erarbeitung einer Konzeption und Aufgabenbeschreibung ab dem 01.08.2022 unter gleichberechtigter Einbindung aller Akteure soll bis zum 31.05.2022 erfolgen. Bis zum 31.07.2022 soll über die Stellenverteilung und Maßnahmen für das Schuljahr 2022/2023 entschieden werden, danach jährlich wiederholend für das folgende Schuljahr.