Betreff
12. Änderung des Landschaftsplanes des Rhein-Kreises Neuss Teilabschnitt I - Neuss – ,3. Änderung des Landschaftsplanes des Rhein-Kreises Neuss Teilabschnitt VI – Grevenbroich / Rommerskirchen -hier:
a) Vorbereitung der Beschlussfassung des Kreistages zu den Anregungen und Bedenken aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzvereinigungen, des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde und der Bürgerinnen und Bürger,
b) Vorbereitung des Satzungsbeschlusses der 12. Änderung des Landschaftsplanes I - Neuss – und der 3. Änderung des Landschaftsplanes VI -Grevenbroich / Rommerskirchen -
Vorlage
61/1045/XVII/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag des Rhein-Kreis Neuss bestätigt die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzvereinigungen und des Naturschutzbeirates sowie der Bürgerinnen und Bürger aus dem Beteiligungsverfahren zur 12. Änderung des Landschaftsplanes I - Neuss – und der 3. Änderung des Landschaftsplanes VI -Grevenbroich / Rommerskirchen.

Der Kreistag beschließt gem. § 7 und § 14ff in Verbindung mit § 20 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz v. 15.11.2016 (GV.NRW S. 933, SGV NRW 791), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 04.05.2021 (GV. NRW. S. 560)) die 12. Änderung des Landschaftsplanes I - Neuss - und die 3. Änderung des Landschaftsplanes VI -Grevenbroich / Rommerskirchen - in der zur Sitzung vorgelegten Fassung vom 17.02.2022 (Anlage 3) als Satzung.

 

 

 

Anlagen:

1.    Entwurfsfassung zur Auslegung, Text und Karte (12.Änd. LP I, 3.Änd. LP VI)

2.    Synopse Öffentliche Auslegung (12.Änd. LP I, 3.Änd. LP VI)

3.    Satzungsentwurf, Text und Karte(12.Änd. LP I, 3.Änd. LP VI)

 

Die Anlagen sind in farbiger Darstellung im Bürgerinfoportal des Rhein-Kreis Neuss eingestellt.

 


Sachverhalt:

 

 

 

Der Kreistag des Rhein-Kreis Neuss hat in seiner Sitzung am 24.06.2020 gem. § 14 Abs. 1 i. V. m. § 20 Abs. 1 LNatSchG NRW (Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen - Landesnaturschutzgesetz -) v. 15.11.2016 (GV.NRW S. 933, SGV NRW 791), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 04.05.2021 (GV. NRW. S. 560) die Aufstellung der 12. Änderung des Landschaftsplanes Teilabschnitt I - Neuss - und der 3. Änderung des Landschaftsplanes Teilabschnitt VI - Grevenbroich / Rommerskirchen - beschlossen.

 

Gegenstand der Änderungsverfahren ist die Anpassung der Inhalte des Landschaftsplanes innerhalb des vorgelegten Geltungsbereichs der Änderungsverfahren zur beschleunigten Umsetzung der Erftumgestaltung gem. EU-Wasserrahmenrichtlinie und des Perspektivkonzeptes Erft. Im Zuge der Änderungsverfahren sollen ebenso die Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, im Sinne der Vorgaben des Naturschutzrechtes, bei der Entwicklung einer neuen Erftauenlandschaft umgesetzt werden.

 

Die Beteiligung im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Landschaftsplans gemäß § 15 LNatSchG NRW fand für die Träger öffentlicher Belange, die Naturschutzvereinigungen und den Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde in der Zeit vom 22.09. bis 20.10.21 sowie für die Bürgerinnen und Bürger gemäß § 16 LNatSchG NRW in der Zeit vom 04.10. bis 01.11.21 statt (Anlage 1 Entwurfsfassung zur Auslegung).

 

In der (Anlage 2) sind die Stellungnahmen der Verwaltung als Synopse im Einzelnen dem jeweiligen Einwender zugeordnet.

 

Gegenüber der Entwurfsfassung ergibt sich aufgrund der durchgeführten Beteiligung keine Änderung für den Satzungsentwurf der 12. Änderung des LP I und der 3. Änderung des LP VI (Anlage 3).