a) Vorbereitung der Beschlussfassung des Kreistages zu den Anregungen und Bedenken aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzvereinigungen, des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde und der Bürgerinnen und Bürger,
b) Vorbereitung des Satzungsbeschlusses der 12. Änderung des Landschaftsplanes I - Neuss – und der 3. Änderung des Landschaftsplanes VI -Grevenbroich / Rommerskirchen -
Beschlussempfehlung:
Der
Kreistag des Rhein-Kreis Neuss bestätigt die Stellungnahmen der Verwaltung zu
den Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange, der
Naturschutzvereinigungen und des Naturschutzbeirates sowie der Bürgerinnen und
Bürger aus dem Beteiligungsverfahren zur 12. Änderung des Landschaftsplanes I -
Neuss – und der 3. Änderung des Landschaftsplanes VI -Grevenbroich /
Rommerskirchen.
Der
Kreistag beschließt gem. § 7 und § 14ff in Verbindung mit § 20 des Gesetzes zum
Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz v. 15.11.2016
(GV.NRW S. 933, SGV NRW 791), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom
04.05.2021 (GV. NRW. S. 560)) die 12. Änderung des
Landschaftsplanes I - Neuss - und die 3. Änderung des Landschaftsplanes VI
-Grevenbroich / Rommerskirchen - in der zur Sitzung vorgelegten Fassung vom
17.02.2022 (Anlage 3) als Satzung.
Anlagen:
1. Entwurfsfassung zur
Auslegung, Text und Karte (12.Änd. LP I, 3.Änd. LP VI)
2. Synopse Öffentliche
Auslegung (12.Änd. LP I, 3.Änd. LP VI)
3. Satzungsentwurf, Text und
Karte(12.Änd. LP I, 3.Änd. LP VI)
Die Anlagen sind in farbiger Darstellung im
Bürgerinfoportal des Rhein-Kreis Neuss eingestellt.
Sachverhalt:
Der Kreistag des Rhein-Kreis Neuss hat in seiner Sitzung am 24.06.2020
gem. § 14 Abs. 1 i. V. m. § 20 Abs. 1
LNatSchG NRW (Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen -
Landesnaturschutzgesetz -) v. 15.11.2016 (GV.NRW S. 933, SGV NRW 791), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 04.05.2021
(GV. NRW. S. 560) die Aufstellung der 12. Änderung des Landschaftsplanes
Teilabschnitt I - Neuss - und der 3. Änderung des
Landschaftsplanes Teilabschnitt VI - Grevenbroich / Rommerskirchen - beschlossen.
Gegenstand der Änderungsverfahren ist die
Anpassung der Inhalte des Landschaftsplanes innerhalb des vorgelegten
Geltungsbereichs der Änderungsverfahren zur beschleunigten Umsetzung der
Erftumgestaltung gem. EU-Wasserrahmenrichtlinie und des Perspektivkonzeptes
Erft. Im Zuge der Änderungsverfahren sollen ebenso die Ziele, Erfordernisse und
Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, im Sinne der Vorgaben
des Naturschutzrechtes, bei der Entwicklung einer neuen Erftauenlandschaft
umgesetzt werden.
Die Beteiligung im Rahmen der öffentlichen
Auslegung des Landschaftsplans gemäß § 15 LNatSchG NRW fand für die Träger
öffentlicher Belange, die Naturschutzvereinigungen und den Beirat bei der
Unteren Naturschutzbehörde in der Zeit vom 22.09. bis 20.10.21 sowie für die
Bürgerinnen und Bürger gemäß § 16 LNatSchG NRW in der Zeit vom 04.10. bis
01.11.21 statt (Anlage 1 Entwurfsfassung zur Auslegung).
In der (Anlage 2) sind die
Stellungnahmen der Verwaltung als Synopse im Einzelnen dem jeweiligen Einwender
zugeordnet.
Gegenüber der Entwurfsfassung ergibt sich aufgrund der durchgeführten
Beteiligung keine Änderung für den Satzungsentwurf der 12. Änderung des LP I
und der 3. Änderung des LP VI (Anlage 3).