Vorlage
53/114/2008
Art
Bericht

Sachverhalt:

 

Das Gesundheitsamt ist für die Einhaltung hygienischer Standards in den Praxen niedergelassener Ärztinnen und Ärzten zuständig. 

 

Über die letzten Jahre sind in zahlreichen haus- und fachärztlichen Praxen im Rhein-Kreis Neuss Modernisierungen und Umstrukturierungen vorgenommen worden, welche die fachliche Begleitung durch das Gesundheitsamt erforderten.

Darüber hinaus unterliegen Einrichtungen, in denen ambulante Operationen vorgenommen werden, der besonderen infektionshygienischen Überwachung. Letztere wird durch entsprechende standardisierte Begehungen der Fachbereiche „Infektionsschutz und Umweltmedizin“ und „Amtsärztlicher Dienst“ des Gesundheitsamtes sichergestellt.

 

Im Rahmen eines Kurzreferates wird auf die wichtigsten Erkenntnisse aus dem skizzierten Tätigkeitsspektrum eingegangen.