Betreff
Antrag der SPD und Bündnis 90/Die Grünen "Einrichtung eines Drogenkonsumraumes im Kreisgebiet"
Vorlage
53/1109/XVII/2022
Art
Antrag

Sachverhalt:

 

Mit anliegendem Antrag wird die Verwaltung beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Landesstelle Sucht NRW unter Einbezug der Städte und der Gemeinde des Rhein-Kreises Neuss ein Konzept zur Einrichtung eines Drogenkonsumraumes auf dem Gebiet des Rhein-Kreis Neuss zu entwickeln.

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Drogenhilfe wurden in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Rhein-Kreis Neuss, der Stadt Neuss sowie den übrigen kreisangehörigen Städten vom 14. Dezember 1994, veröffentlicht im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf, ausgegeben in Düsseldorf am 26. Januar 1995 (siehe Anlage), abschließend geregelt.

 

Danach liegt die Zuständigkeit für die Arbeit mit unmittelbar betroffenen Drogenabhängigen und Drogengefährdeten bei der Stadt Neuss. Insofern ist eine Zuständigkeit des Kreises für das Begehren der Antragsteller nicht gegeben.

 

Die Stadt Neuss erarbeitet derzeit ein neues Konzept für die Arbeit mit Drogenabhängigen. Dabei ist zunächst vorgesehen, das Konzept in mehreren Fachkonferenzen vorzubereiten. Die Verwaltung empfiehlt zunächst, die Überarbeitung des Konzeptes abzuwarten. Es wäre dann möglich, dieses Konzept von der Stadt Neuss sodann im Gesundheitsausschuss vorzustellen zu lassen. Sollte es zu dem Konzept Änderungswünsche geben, wird die Gelegenheit sein, diese sodann mit der Stadt Neuss zu besprechen.