Betreff
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN vom 23.12.2021: Gesamtregionales Radverkehrskonzept – Weiteres Vorgehen
Vorlage
61/1121/XVII/2022
Art
Anfrage

Sachverhalt:

Die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen hat mit Datum vom 23.12.2021 die als Anlage 1 beigefügte Anfrage gestellt.

 

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Zu 1:

Welche Informationen liegen der Kreisverwaltung aus der Abschlussveranstaltung der Landfolge Garzweiler mit den Kommunen vom 15.12.2021 vor? Wir bitten um Vorlage eines Berichts.

 

Die in digitaler Form abgehaltene Abschlussveranstaltung am 15.12.2021 diente der Präsentation der Erarbeitungsmethodik und der erzielten Ergebnisse zur Entwicklung eines gesamtregionalen Radverkehrsnetzes für „schnelle Radverkehrsverbindungen“ (Radschnellverbindungen, Radvorrangrouten) im rheinischen Revier.

Die gesamte Veranstaltung ist unter folgendem Link abrufbar:

 

https://live-on-air.eu/event/Radverkehrskonzept

 

Die entwickelte Netzkonzeption ist als Anlage 2 beigefügt. Die Gesamtlänge des Netzes beträgt gut 2000 km. Hiervon entfallen auf Radschnellverbindungen über 300 km und auf das Netz der Radvorrangrouten knapp 1700 km. Für die Entwicklung der Radvorrangrouten wurden rd. 1300 Einzelmaßnahmen (z. B. Neubau, Ausbau, Fahrradstraße) vorgeschlagen.

 

Verteilt auf die beteiligten Gebietskörperschaften ergeben sich folgende Streckenlängen:

 

 

Der Abschlussbericht zum Projekt befindet sich aktuell in der finalen Abstimmung und wird nach Veröffentlichung vorgelegt.

 

Zu 2:

Werden die konkret dargestellten Trassen für Radvorrangrouten als final betrachtet?

 

Die in Anlage 2 dargestellten Trassen der Radvorrangrouten sind im Rahmen der jetzigen regionsweiten Netzkonzeption final abgestimmt.

 

Zu 3, 4, 5:

Inwieweit gibt es ein Konzept, wie nun die Umsetzung der Radwegebaumaßnahmen erfolgen soll und wie sieht dieses aus?

 

Wie werden die kommunalen Radverkehrsnetze in das gesamtregionale Radverkehrsnetz integriert?

 

Wer wird zuständiger Vorhabenträger der einzelnen Maßnahmen sein? Aus welchen Mitteln werden die Maßnahmen voraussichtlich finanziert? Wie werden die einzelnen Projekte priorisiert?

 

Zur weiteren Umsetzung des Projekts soll zunächst eine Willensbildung der Region (positives Votum des Aufsichtsrates der Zukunftsagentur Rheinisches Revier, Beschlüsse der beteiligten Projektpartner) herbeigeführt werden,  den Aufbau des entwickelten Radverkehrsnetzes weiter zu verfolgen.

 

Die konkrete Umsetzung der Maßnahmen inkl. Finanzierung obliegt im Weiteren den Baulastträgern der jeweiligen Straßen(-abschnitte) (z. B. Landesbetrieb Straßenbau NRW, Kreise, Städte und Gemeinden). Die Abstimmung und Verknüpfung mit den kommunalen Radverkehrsnetzen ist durch die Einbindung der Städte und Gemeinden in die Ausbaumaßnahmen zu gewährleisten. Eine Priorisierung einzelner Maßnahmen ist bisher nicht erfolgt.

 

Das Konzept wird in das zu erstellende, integrierte Mobilitätskonzept des Kreises einfließen.

 

Zu 6, 7:

Wie wird die Zusammenarbeit der Kommunen in der Region auch in der Umsetzungsphase fortgeführt?

 

Inwieweit unterstützt die Kreisverwaltung die Einrichtung einer Koordinierungsstelle „Radverkehrsrevier“? Wie soll diese konkret gestaltet sein?

 

Die Umsetzung des entwickelten regionalen Radverkehrsnetzes erfordert einen hohen Koordinierungsaufwand, sowohl revierweit (z. B. hinsichtlich einheitlichen Standards und Designs) als auch projektbezogen im Hinblick auf die Abstimmung der beteiligten Akteure entlang einer Radschnellverbindung/Radvorrangroute.

 

Der Kreis unterstützt insofern die Einrichtung einer „Koordinierungsstelle“ und begrüßt die Initiative von Landfolge Garzweiler hierzu einen Folgeantrag zur weiteren Arbeit an dem Projekt zu stellen. Die konkrete Gestaltung der Koordinierungsformate ist noch zwischen den Beteiligten – unter Einbeziehung der Kommunen - zur erarbeiten.

 

Zu 8.

Wie wird aus Sicht der Kreisverwaltung der Zeithorizont bis 2040 bewertet? In wieweit ist die Umsetzung in dem Zeitfenster realisierbar?

 

Die Umsetzung des erarbeiteten Radverkehrsnetzes kann nur schrittweise erfolgen und ist als langfristige von Unwägbarkeiten planungsrechtlicher, liegenschaftlicher und finanzieller Herkunft begleitete Aufgabe zu betrachten. Ein belastbares zeitliches Korsett wird erst mit der weiteren Konkretisierung erstellt werden können.