Betreff
INTERREG IV B - Projekt "Creative Regions - Kreative Regionen"
Vorlage
61/115/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Der Kreisausschuss nimmt den Bericht zum Projekt „Creative Regions – Kreative Regionen“ zustimmend zur Kenntnis und stimmt einer Teilnahme des Rhein-Kreises Neuss am Projekt im Falle einer Akzeptanz als INTERREG IV B – Projekt zu.

Über den Fortgang soll dem Kreisausschuss laufend berichtet werden.

 

 


Sachverhalt:

 

Das Projekt „Creative Regions - Kreative Regionen" ist aus den bereits seit Jahren bestehenden partnerschaftlichen Kontakten zwischen Cheshire County und dem Rhein-Kreis Neuss entstanden.

 

Die sogenannten „kreativen Industrien“ gewinnen für Gebietskörperschaften als Standortfaktor zunehmend an Bedeutung.

Das Land Nordrhein-Westfalen betont, dass diese kreativen Wirtschaftszweige die Attraktivität von Standorten fördern und einen wichtigen Beitrag im Standortwettbewerb leisten.

Das Land sieht es als zentrale Aufgabe an, für die kreativen Milieus entsprechende Räume und Flächen zu kostengünstigen Konditionen bereitzustellen (Anlage 1).

 

Das Projekt „Creative Regions – Kreative Regionen“ hat sich zum Ziel gesetzt, derartige Räume auf unterschiedlichen Ebenen zu schaffen und dabei gezielt die Potentiale des kreativen Sektors (z. B. Kunst, Musik, Design, Architektur, Werbung , Forschung und Entwicklung) zu fördern.

Auch die EU definiert den kreativen Sektor als wichtigen Standortfaktor.

 

Aus der thematischen Zusammenarbeit mit Cheshire County ist inzwischen eine Projektgruppe mit 8 Partnerregionen aus 6 Ländern entstanden:

 

Belgien:

·       Region Kortrijk / Leiedal

England:

·       Region Cheshire

Frankreich:

·       Region Meurthe et Moselle

·       Region Nord-Pas de Calais

Irland:

·       Region Shannon

Niederlande:

·       Provinz Limburg

Deutschland:

·       Kreis Gross-Gerau

·       Rhein-Kreis Neuss

 

Über die Arbeiten der Projektgruppe wurde dem Kreisausschuss im „Bericht zur Regionalarbeit“ regelmäßig berichtet.

 

Ziel ist es, für das Projekt „Creative Regions – Kreative Regionen“ einen Förderantrag bis zum 03.10.2008 beim Projektsekretariat der EU in Lille zu stellen. Das Projekt soll im Rahmen des EU-Programms INTERREG IV B, das die transnationale Zusammenarbeit durch lokale, gemeinsame Aktivitäten zur integrierten räumlichen Entwicklung sowie durch Vernetzung und Erfahrungsaustausch stärkt, gefördert werden.

Dieser Projektantrag ist derzeit in Vorbereitung und wurde am 16.07.2008 beim Sekretariat mit positiv vorbesprochen.

 

Für den Fall, dass das Sekretariat den Antrag akzeptiert und „Creative Regions – Kreative Regionen“ als INTERREG IV B – Projekt anerkannt wird, werden die im Projekt enthaltenen Aktionen und Maßnahmen zu 50 % durch EU-Finanzmittel gefördert. Die notwendigen Eigenanteile für den Rhein-Kreis Neuss (ca. 45.000,- € p. a. über die Projektlaufzeit von 2009 bis 2013) können aus Mitteln der Haushaltsstelle „Kreisentwicklung“ bestritten werden.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die durch die Kreisverwaltung erbrachten Arbeitsleistungen als Eigenanteil anzurechnen.

 

Im Rahmen des Gesamtprojektes „Creative Regions – Kreative Regionen“ beabsichtigt der Rhein-Kreis Neuss die Durchführung folgender Projekte mit Förderung durch die EU:

 

 

1.  Plan „Kreativität“ für die Erftregion

 

Bereits heute haben sich im Rhein-Kreis Neuss entlang der Erft zahlreiche Unternehmen aus den kreativen Sektoren mit technologieorientiertem Schwerpunkt angesiedelt. Ziel ist es, für die Erftregion einen Ansiedlungsplan „Kreativität“ als Instrument für eine gezielte Ansiedlung weiterer Unternehmen und weitere Profilierung des kreativen Sektors zu entwickeln.

Dieser Ansiedlungsplan wird auf einem Masterplan Creativity basieren, der im Rahmen des Gesamtprojektes von den einzelnen Projektpartnern und der Salford University, der in Europa führenden Einrichtung für Forschung auf dem Sektor der Kreativität, entwickelt wird und die theoretischen Planungsgrundlagen liefert.

Der Ansiedlungsplan „Kreativität“ soll die praktische Anwendung bzw. Umsetzung des Masterplanes im Bereich der Erft im Rhein-Kreis Neuss sein.

 

 

2.  Freiraumkonzept für Hombroich Raumortlabor

 

Um den bisher erreichten hohen Qualitätsanspruch des Projektes Hombroich Raumortlabor fortzuführen, gilt es, die einzelnen namhaften Architekten erstellten Quartiersplanungen über das Steuerungsinstrument der Freiraumplanung zu verbinden sowie die Einbindung in die umgebende Kulturlandschaft hochwertig zu realisieren.

Hierzu soll ein entsprechendes Freiraumkonzept von Landschaftsarchitekten erstellt werden.

Die Erstellung dieses Freiraumkonzeptes ist regionalplanerische Vorgabe aus der 46. Änderung des GEP 99 (Hombroich Raumortlabor):

 

„Die Freiraumsicherung und landschaftliche Entwicklung erfolgen auf der Grundlage eines Freiraumkonzeptes durch die Änderung des Landschaftsplanes des Rhein-Kreises Neuss“.

 

Der Rhein-Kreis Neuss als Träger der Landschaftsplanung wird seine Steuerungsfunktion im Bereich Hombroich Raumortlabor auf Basis des Freiraumkonzeptes mit qualitativ hohem Anspruch wahrnehmen und somit die regionalplanerischen Vorgaben erfüllen.

 

 

3.  Kulturlandschaft - Praktische Anwendungen von geografischen Informations-systemen (KULADIG)

 

Der Landschaftsverband Rheinland hat mit dem System KULADIG ein geografisches Informationssystem zum Thema Kulturlandschaft entwickelt, dessen praktische Anwendung in einem Teilbereich des Rhein-Kreises Neuss (vorwiegend entlang der Erft) erprobt werden soll.

Ziel ist es, auf Basis einer Analyse und Bewertung der heimischen Kulturlandschaft das öffentliche Bewusstsein und die Wertschätzung für die Rheinische Kulturlandschaft zu stärken. Darüber hinaus sind das Erlebbar- und Sichtbarmachen von Heimat sowie die Stärkung des Heimatgefühls durch neue Formen der Dokumentation und Visualisierung Ziel des Projektes.

 

Mit dem INTERREG IV b – EU-Projekt „Creative Regions – Kreative Regionen“ besteht die Chance, der zunehmenden Bedeutung des kreativen Sektors als wirtschaftlicher Standortfaktor für eine Region Rechnung zur tragen. Mit der Erstellung eines Ansiedlungsplanes „Kreativität“ für den Bereich entlang der Erft, der auf einem fundierten fachlichen Fundament beruht, kann ein leistungsfähiges Instrument im Standortwettbewerb entstehen. Das Projekt entspricht in besonderer Weise den Zielsetzungen des Landes Nordrhein – Westfalen, die Kreativwirtschaft als wichtigen Standortfaktor weiter auszubauen und zu fördern. Die Internationalität des Projektes trägt dem gewachsenen Wirtschaftsraum in Europa Rechnung.

 

Über das Programm INTERREG IV B besteht die Möglichkeit, die dargelegten Projekte mittels Förderung durch die EU voranzubringen und einen Beitrag zur Kreisentwicklung mit internationaler Anerkennung und Imagegewinn für den Rhein-Kreis Neuss zu leisten.

Darüber hinaus besteht durch die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern, die bereits verschiedene INTERREG-Projekte erfolgreich abgewickelt haben, die Möglichkeit wichtige Erfahrungen für künftige Projekte und für die zukünftige Zusammenarbeit mit der EU zu sammeln. Der Rhein-Kreis Neuss kann hier von den Erfahrungen und vom Fachwissen der beteiligten Partner profitieren.