Betreff
Kreishaushalt 2022: Beteiligungsrechte der kreisangehörigen Städte und Gemeinde
Vorlage
20/1168/XVII/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 55 Abs. 1 KrO NRW erfolgt die Festsetzung der Kreisumlage im  Benehmen mit den kreisangehörigen Städten und der Gemeinde. Das Benehmen ist 6 Wochen vor Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten.

1.    Das Verfahren zur Benehmensherstellung wurde auf der Bürgermeisterkonferenz am 03.11.2021 eingeleitet. Gemäß § 55 Abs. 2 KrO NRW sind Stellungnahmen der kreisangehörigen Städte und  Gemeinde im Rahmen der Benehmensherstellung dem Kreistag zur Kenntnis zu geben.

 

2.   Gemäß § 55 Abs. 2 Satz 2 KrO NRW ist den kreisangehörigen Gemeinden zudem vor Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen in öffentlicher Sitzung Gelegenheit zur Anhörung zu geben.

In der Sitzung des Finanzausschusses am 15.03.2022 besteht für die Gemeinden Gelegenheit zur Anhörung und Stellungnahme.

 

3.   Die Bürgermeisterin und die Bürgermeister der Städte und der Gemeinde haben mit Schreiben vom 01.03.2022 zur Erhebung der Kreisumlage im Haushaltsjahr 2022 Stellung genommen.

Dieses Schreiben wird gemeinsam mit einer Stellungnahme des Kreises rechtzeitig vor der Finanzausschusssitzung vorgelegt.

     

4.   Die Entscheidungen über die Haushaltssatzung, insbesondere die Gestaltung der Hebesätze erfolgt unter Berücksichtigung der Finanzlage der Städte und der Gemeinde im Rhein-Kreis Neuss.

Die nachfolgenden Übersichten stellen die Finanzsituation der Kommunen im Zeitvergleich und im Hinblick auf die Ergebnisse der Auswirkungen des Gemeindefinanzierungsgesetzes des Landes dar. Insgesamt hat sich die finanzielle Lage der kreisangehörigen Städte und Gemeinde positiv entwickelt.

 

Im Einzelnen:

 

a) Umlagegrundlagen

 

 

In 2022 steigen die Umlagegrundlagen mit annähernd 5,9 Mio. € um 0,76 % und erreichen einen neuen Höchstwert (2018 war durch Sondereinflüsse geprägt), der für eine gute Ausstattung der Städte und Gemeinde sorgt.

 

b) Steuerkraft

 

Trotz Ausgleichszuweisungen nach § 2 Gewerbesteuerausgleichsgesetz NRW (GewST-AusgleisG NRW) sinkt die Steuerkraft um rd. 3,85 Mio. € und somit um 0,52 %.

 

 

c) Schlüsselzuweisungen

 

Die Schlüsselzuweisungen erreichen mit einer Steigerung um 37,38 % (9,7 Mio. €) einen Höchststand.

Der Rhein-Kreises Neuss erhält rd. 57,8 Mio. Schlüsselzuweisungen und somit 11,5 € Mio. € mehr als 2021.

 

 

d) Allgemeine Investitionspauschale

 

Mit 4,22% erfährt die Allgemeine Investitionspauschale eine leicht überproportionale Erhöhung und steigt um  933 T. € auf 23,06 Mio. €.

 

 

e) Aufwands-/Unterhaltungspauschale (neu ab 2019)

 

Durch die vollständige Tilgung der Verbindlichkeiten des Sondervermögens zur Umsetzung des Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland konnte die Aufwands-/Unterhaltungspauschale um die nicht mehr zu leistende Tilgung i.H.v. 30 Mio. € auf insgesamt 170 Mio. € erhöht werden.

Dies spiegelt sich in der überproportionalen Erhöhung der finanzkraftunabhängigen und somit nicht umlagewirksamen Pauschale um 21,56 % und einem neuen Höchststand wider.

Der Kreis erhält weiterhin keine Aufwands-/Unterhaltspauschale und muss den Unterhaltungsaufwand für das Anlagevermögen aus allgemeinen Finanzmitteln realisieren.

 

f) Sportpauschale

Die lediglich den Kommunen und nicht den Kreisen gewährte Sportpauschale steigt mit 4,14 % um 61.372 €.

 

 

 

g) Klima- und Forstpauschale (neu ab 2022)

 

Aufgrund der großflächigen Extremwetterereignisse (Dürre, Sturm, Borkenkäferbefall) und der damit verbundenen Beeinträchtigung der kommunalen Waldinfrastruktur erhalten die Kommunen ab 2022 als neue Zuweisung eigener Art eine Klima- und Forstpauschale.               Auch hier bleiben die Kreise unberücksichtigt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

h) Schul-/Bildungspauschale

 

Mit einer Steigerung von knapp über 5 % erhalten die Kommunen annähernd 757 T. € mehr Schul-/Bildungspauschale. Die dem Kreis gewährte Schul-/Bildungspauschale beläuft sich weiterhin auf 2,9 Mio. €.

 

 

i) Hebesätze Gewerbesteuer

 

 

 

  Hebesätze Grundsteuer B

 

 

Bei den Hebesätzen der Gewerbesteuersätze gibt es zum Jahr 2021 keinerlei Veränderungen.

Die Hebesätze der Grundsteuer B weisen drei Veränderungen (Erhöhungen) zum Jahr 2021 auf. Die Erhöhung der Hebesätze liegt zwischen 40% und 64%.

 

 

j) HSK/HSP (Stärkungspakt)

 

 

Von den acht kreisangehörigen Städten und der Gemeinde hat weiterhin eine Kommune ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, eine Kommune nimmt auch in 2022 am Stärkungspakt teil.

 

k) Allgemeine Rücklage und Ausgleichsrücklage

 

 

Die Entwicklung des Eigenkaiptals spricht weiterhin für eine konstant gute hauswirtschaftliche Situation der Kommunen in den letzten Haushaltsjahren, wobei die Stadt Grevenbroich seit Jahren über keine Ausgleichsrücklage verfügt.

Bei der Allgemeinen Rücklage verbleibt es, bis auf die der Stadt Grevenbroich (-3,4 Mio. €),  bei den Werten von 2021.

 

Da nicht alle Haushaltsdaten vorlagen, erfolgte die Aufstellung „Allgemeine Rücklage und Ausgleichsrücklage“ auf folgender Datenbasis:

 

 

l) Ergebnisfehlbeträge/Ergebnisüberschüsse in Mio. €

* vorläufiges Rechnungsergebnis