Betreff
Anfrage der Kreistagsfraktionen CDU, FDP und UWG/FW RKN/Zentrum vom 18.02.2022 zum Thema "Straßenverkehrsamt"
Vorlage
010/1190/XVII/2022
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

 

Antwort zu Frage 1 – Bearbeitungszeiten

 

Die Bearbeitung von Fahrerlaubnisanträgen nimmt je nach Antragsart unterschiedliche Bearbeitungszeiten in Anspruch.

 

Bei der Bearbeitung von Ersterteilungsanträgen, Ersatzführerscheinen nach Verlust/Diebstahl, Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse und Personenbeförderungsscheinen liegt die Bearbeitungszeit bei ca. 4 Wochen.

Die Bearbeitung der Anträge begleitendes Fahren (B17) und Umtausch alt/neu (ohne Pflichtumtausch) beträgt derzeit ca. 8 Wochen.

 

Antragsteller, die vom Pflichtumtausch betroffen sind, müssen derzeit mit einer Bearbeitungszeit von ca. 6 Wochen rechnen. Bei Vorsprache werde die vorgelegten Führerscheine mit einem Stempelaufdruck versehen, der die Fahrerlaubnis nach fünf Monaten ungültig werden lässt. Dadurch werden Kontakte reduziert, da jeder Antragsteller nur einmal im Straßenverkehrsamt vorsprechen muss. Der neue Kartenführerschein wird dann per Direktversand verschickt.

Online-Anträge zur Stärkung der Digitalisierung werden weiterhin innerhalb von zwei Tagen bearbeitet, soweit alle eingereichten Dokumente verwertet werden können. Bis zur Aushändigung der neuen Fahrerlaubnis werden derzeit ca. drei bis vier Wochen Zeit benötigt.

 

Der Fahrerlaubnisbehörde sind einige Fahrschulen bekannt, die den Fahrschülern gegenüber lange Bearbeitungzeiten bei der Fahrerlaubnisbehörde angeben. Seit Bekanntwerden dieser Mitteilungen wurde seitens der Fahrerlaubnisbehörde ein Dokumentationsverfahren eingeführt, durch welches der exakte Eingang bei der Behörde festgestellt werden kann. Seitdem konnten Fahrschulen bei keinem einzigen Antrag Ihre Behauptung aufrechterhalten, dass die Bearbeitungszeiten beim Straßenverkehrsamt mehr als 12 beanspruchen.

 

 

Antwort zu Frage 2:

 

a)    Arbeitsaufkommen

 

Wegen den der Pandemie geschuldeten Kontaktreduzierungen wurde der Arbeitsablauf in der Fahrerlaubnisbehörde zeitweise umgestellt. So konnten alle Anträge ausnahmslos per Post/Mail gestellt werden. Die Bearbeitung dieser Anträge kostet ein Vielfaches an Zeit, da zum einem regelmäßig Unterlagen nachgefordert werden mussten, zum anderen mussten in jedem Fall aufwändige Kostenrechnungen erstellt und an die Antragsteller verschickt werden.

 

Darüber hinaus ist wegen des Pflichtumtausches derzeit ein deutlich gesteigertes Antragsaufkommen in der Fahrerlaubnisbehörde zu verzeichnen. Antragsteller der Geburtsjahrgänge 1953-1958 mussten die Fahrerlaubnis ursprünglich bis zum 19.01.2022 getauscht haben. Da die meisten Anträge erst zum Ende der Ablauffrist gestellt wurden, konnte eine fristgerechte Bearbeitung nicht erfolgen. Aufgrund der bundesweiten und in den Medien veröffentlichten Kritik wurde eine Verlängerung der Umtauschfrist vom Verordnungsgeber beschlossen.

 

Auch hat der TÜV aktuell einen erheblichen Rückstand bei der Terminvergabe zu theoretischen und praktischen Prüfungen, so dass nach der Bearbeitungszeit der Fahrerlaubnisbehörde zusätzlich noch eine längere, nicht von der Fahrerlaubnisbehörde zu beeinflussende Wartezeit für die Prüflinge entsteht.

 

b)   Stellenbemessung und Stellenbesetzung

 

Da die Zahl der Zulassungen erheblich rückläufig ist, wird die Fahrerlaubnisbehörde durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Service-Bereich unterstützt.

 

Eine kurzfristige Entlastung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann auch beim Einsatz von neuem Personal nicht sofort erfolgen, da die erforderliche fachliche Einarbeitung oft mehrere Wochen in Anspruch nimmt.

 

Corona bedingt sind drei Mitarbeitende von Januar bis Oktober 2021 zum Impfzentrum abgeordnet worden. Insoweit ist die Sicherung des öffentlichen Gesundheitswesens vorrangig vor der schnellen Bearbeitung von Führerscheinanträgen anzusehen. Bis heute konnte der hierdurch entstandene Antragsstau trotz Überstundenanordnung nicht abgearbeitet werden.

 

Der Personalersatz von ausscheidenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kann mangels geeigneter Bewerberinnen und Bewerber trotz aller Anstrengungen derzeit nicht zeitnah erfolgen.