Sachverhalt:
Die
genannte Anfrage wird seitens der Verwaltung wie folgt beantwortet:
Die
Vorhaltung einer leistungsfähigen und möglichst vollumfänglich nutzbaren
Autobahninfrastruktur im Kreisgebiet ist für den Rhein-Kreis Neuss von hoher
Bedeutung. Die derzeit eingeschränkten Nutzbarkeiten aufgrund des baulichen
Zustands der A46 insb. im Bereich Grevenbroich (Geschwindigkeitsbeschränkung
auf 80km/h bei Nässe) und die teilweisen oder gänzlichen Sperrungen der A44n
bei Starkwindwetterlagen sind aus Sicht der Kreisverwaltung bedauerlich und
sollten behoben werden.
Bau, Unterhaltung und Betrieb der genannten Autobahnen obliegen der Autobahn GmbH des Bundes. Die räumlich zuständige Regionalniederlassung wurde daher um Stellungnahme zu den in der Anfrage genannten Fragen gebeten. Die Stellungnahme ist als Anlage beigefügt