Sachverhalt:
In der Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Wohnen am 15.09.2021 wurde beschlossen, die
Erbringungsform im Bereich Bildung und Teilhabe im Regelfall auf Geldleistungen
umzustellen (50/0770/XVII/2021). Im Kreisausschuss am 08.12.2021 wurde dieser
Beschluss bestätigt (KA20211208/Ö2.1).
Mit Schreiben vom
16.02.2022, hier eingegangen am 21.02.2022, teilte das Sozialamt des
Rhein-Kreises Neuss mit, dass die Erbringungsform für Leistungen der Bildung
und Teilhabe, damit auch die Mittagsverpflegung der Förderschulen im
Rhein-Kreis Neuss, im Regelfall auf die Erbringungsform „Geldleistungen“
umgestellt wird. Für Leistungen aus dem Bereich SGB II erfolgte die Umstellung
zum 01.03.2022, aus dem Bereich SGB III und BKGG am 01.04.2022 (Anlage 1). Der Zeitpunkt der Umstellung
ist eine verwaltungsinterne Entscheidung.
Derzeit ist der
Rhein-Kreis Neuss an vier seiner Förderschulen als Schulträger für die
Bereitstellung des Mittagessens und die Erhebung der Gebühren für das
Mittagessen verantwortlich. Es handelt sich dabei um die drei Schulen mit dem
Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (Mosaik-Schule, Sebastianus-Schule und
Schule am Nordpark) sowie um die Joseph-Beuys-Schule (Förderschwerpunkt:
Emotionale und soziale Entwicklung).
Daher wurde die Satzung über
die Erhebung von Gebühren für die Mittagsverpflegung an den Förderschulen des
Rhein-Kreises Neuss vom 04.07.2019 in § 3 Abs. 4 entsprechend angepasst. Der
Kreistag hat in der Sitzung am 30.03.2022 die Satzung über die Erhebung von
Gebühren für die Mittagsverpflegung an den Förderschulen des Rhein-Kreises
Neuss einstimmig beschlossen (KT/006/2022).
Die neue Satzung vom 08.04.2022 ist als Anlage 2 beigefügt. Die Änderungen sind farbig unterlegt. Die Höhe
der Beträge ändert sich nicht.