Betreff
Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Mittagessen an den Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss
Vorlage
40/1305/XVII/2022
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Wohnen am 15.09.2021 wurde beschlossen, die Erbringungsform im Bereich Bildung und Teilhabe im Regelfall auf Geldleistungen umzustellen (50/0770/XVII/2021). Im Kreisausschuss am 08.12.2021 wurde dieser Beschluss bestätigt (KA20211208/Ö2.1).

Mit Schreiben vom 16.02.2022, hier eingegangen am 21.02.2022, teilte das Sozialamt des Rhein-Kreises Neuss mit, dass die Erbringungsform für Leistungen der Bildung und Teilhabe, damit auch die Mittagsverpflegung der Förderschulen im Rhein-Kreis Neuss, im Regelfall auf die Erbringungsform „Geldleistungen“ umgestellt wird. Für Leistungen aus dem Bereich SGB II erfolgte die Umstellung zum 01.03.2022, aus dem Bereich SGB III und BKGG am 01.04.2022 (Anlage 1). Der Zeitpunkt der Umstellung ist eine verwaltungsinterne Entscheidung.

 

Derzeit ist der Rhein-Kreis Neuss an vier seiner Förderschulen als Schulträger für die Bereitstellung des Mittagessens und die Erhebung der Gebühren für das Mittagessen verantwortlich. Es handelt sich dabei um die drei Schulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (Mosaik-Schule, Sebastianus-Schule und Schule am Nordpark) sowie um die Joseph-Beuys-Schule (Förderschwerpunkt: Emotionale und soziale Entwicklung).

 

Daher wurde die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Mittagsverpflegung an den Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss vom 04.07.2019 in § 3 Abs. 4 entsprechend angepasst. Der Kreistag hat in der Sitzung am 30.03.2022 die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Mittagsverpflegung an den Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss einstimmig beschlossen (KT/006/2022).

Die neue Satzung vom 08.04.2022 ist als Anlage 2 beigefügt. Die Änderungen sind farbig unterlegt. Die Höhe der Beträge ändert sich nicht.