Betreff
Raumbedarf der Schulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung im Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
40/1315/XVII/2022
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Sachverhalt:

 

A. Allgemein

 

a) Zunahme des Förderbedarfs Geistige Entwicklung

 

Aufgrund der durchgeführten AO-SF-Verfahren zeichnet sich ab, dass mit den derzeit vorhandenen Plätzen in den GG-Förderschulen am Nordpark, Mosaik und Sebastianus die Nachfrage nach dieser Schulform nicht befriedigt werden kann.

 

 

Gründe:

 

1.    Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler an Förderschulen im Rhein-Kreis Neuss ist in den letzten Jahren gestiegen. Vom Schuljahr 16/17 mit 1.361 Schülerinnen und Schüler auf 1.390 im Schuljahr 20/21. Betrachtet man die Prozentuale Entwicklung der Schülerzahlen vom Schuljahr 2018/2019 bis zum Schuljahr 2020/2021 zeichnet sich eine Zunahme von 5,6 % beim Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung ab.

 

2.    Viele Schülerinnen und Schüler verlassen das gemeinsame Lernen um an eine Förderschule zu wechseln.

 

3.    Die Anzahl der AO-SF-Verfahren hat erheblich zugenommen, insbesondere da im vergangenen Jahr aufgrund der Corona-Pandemie viele Verfahren zurückgestellt wurden. Der Bevölkerungszuwachs kann offensichtlich nicht als Grund für den Anstieg der Zahlen herangezogen werden.

 

 

 

b) Angebotsschule

 

Da die Förderschule nicht der Regelort der Beschulung von Kindern mit Unterstützungsbedarf beim Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, sondern eine Angebotsschule ist, sind die Schulleitungen berechtigt, unter Berücksichtigung eines objektiven Auswahlverfahrens interessierten Schülerinnen und Schülern trotz eines festgestellten Förderbedarfs die Aufnahme zu verweigern. Wegen der Inklusion wären dann die allgemeinbildenden Schulen in städtischer Trägerschaft verpflichtet, die Kinder im Gemeinsamen Lernen aufzunehmen.

Trotz des Status der Förderschule für Geistige Entwicklung als Angebotsschule hat der Rhein-Kreis Neuss bisher allen Eltern ein Wahlrecht eingeräumt.

 

 

c) Maximale Klassenfrequenz

 

Nach der Verordnung zu § 93 Abs. 2 Schulgesetz beträgt der Richtwert für GG-Schulen 10 Schülerinnen und Schüler pro Klasse der Höchstwert ist mit 13 Schülerinnen und Schüler pro Klasse angegeben. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass mathematisch betrachtet die Höchstkapazität eines Raumes in der Regel nicht ausgenutzt werden kann.

 

Trotz der in der Vergangenheit ergriffenen Maßnahmen sind die räumlichen Kapazitäten in den Förderschulen Mosaik, Sebastianus und Schule am Nordpark ausgeschöpft. In der Schule am Nordpark und der Sebastianusschule wurden bereits Fachräume in Klassenräume umgewandelt und an der Mosaik-Schule Container aufgestellt.

 

B. Aufnahme zum 01.08.2022

 

Ohne weitere bauliche Maßnahmen, die bis zum 01.08.2022 abgeschlossen sein müssen, kann das Wahlrecht der Eltern nicht mehr aufrecht erhalten bleiben.

 

Schule

Ist Plätze

Stand 15.10.21

Klassen-räume

Schüler-

zahl

Plätze lt. Prognose 01.08.22

Erforder-liche Klassen-räume

Sebastianus

116

10 (1 ohne Nebenraum)

100-130

129

11

Mosaik

169

13

130-169

176

14

Nordpark

169

15

150-195

184

16

 

 

Sebastianusschule

 

1.    An der Sebastianusschule wurde ein Container zur Unterbringung von Fachräumen bereits aufgestellt, dieser kann seit 09.02.2022 als Werkraum und Therapieraum genutzt werden.

 

2.    Der zum 01.08.2022 notwendige zusätzliche Klassenraum könnte durch Umwandlung des Speiseraums in einen Klassenraum mit Nebenraum erfolgen (kurzfristige Lösung da der Raum bisher als Mensa, Konferenzraum und Veranstaltungsraum genutzt wurde.).

Der für den Umbau notwendige Nutzungsänderungsantrag wurde Ende April 2022 bei der Stadt Kaarst eingereicht, so dass die Umbaumaßnahme voraussichtlich bis zum Ende der Sommerferien umgesetzt sein wird.

 

 

Schule am Nordpark

 

Die Schaffung eines zusätzlichen Klassenraumes könnte durch einen Container mit Wasser/Abwasser erreicht werden, der auf dem Parkplatz aufgestellt würde. Dieser Parkplatz steht im Eigentum des Rhein-Kreises Neuss. Die Aufstellung einer Containeranlage ist von der Befreiung zur Bebauung außerhalb der Baugrenze abhängig. Eine Inbetriebnahme wäre nach dem 2. Quartal 2023 realistisch.

Auf Grund der hohen Nachfrage zur Unterbringung von ukrainischen Flüchtlingen stehen Container-Kapazitäten auf dem Markt nur begrenzt und mit sehr langen Lieferzeiten zur Verfügung (frühesten Ende des Jahres).

Um das Raumproblem kurzfristig zum Schuljahr 20222/2023 zu lösen, wird der Speiseraum zu einem Mehrzweck-Differenzierungsraum umgewandelt.

 

 

 

Mosaik-Schule

 

Der vorhandene Container soll mit einem Wasser- und Abwasseranschluss und der Möglichkeit der Warmwasserbereitung versorgt werden. Dann wäre ein zusätzlicher Klassenraum mit Nebenraum gewonnen, soweit die Lerngruppe aus Schülerinnen und Schüler besteht, die nicht im Toilettentraining sind, sondern diesbezüglich selbständig agieren können. Das Amt für Gebäudewirtschaft ist mit der Umsetzung beauftragt.

 

C. Mittelfristige Lösung

 

Der Rhein-Kreis Neuss prüft die Möglichkeit im Neusser Süden eine neue Schule zu bauen. Dann würde das Grundstück der Schule am Nordpark an die Stadt Neuss gehen und als Wohngebiet genutzt werden.