Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Trägergemeinschaft des Rettungshubschraubers „Christoph 9“
Vorlage
32/1316/XVII/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreisausschuss bestätigt den Beitritt des Rhein-Kreises Neuss zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Trägergemeinschaft des Rettungshubschraubers „Christoph 9“ in der beigefügten Fassung, Stand April 2022.


Sachverhalt:

Der Rettungshubschrauber „Christoph 9“ ist gemäß dem Rettungsdienstbedarfsplan des Rhein-Kreises Neuss seit Jahren fester Bestandteil der Luftrettung. Der Hubschrauber wird von einer Trägergemeinschaft finanziert, der die Gebietskörperschaften angehören, in denen Christoph 9 zu Einsätzen alarmiert wird.

 

Kernträger innerhalb dieser Gemeinschaft ist die Stadt Duisburg. Dort ist der Hubschrauber stationiert. Um die Finanzierung des Christoph 9 sicherzustellen und zukunftsfähig zu gestalten, hat die Stadt Duisburg in den letzten Jahren die organisatorischen und vertraglichen Grundlagen überarbeitet und neu aufgestellt.

 

Ergebnis dieses Prozesses ist die beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung, die durch Landrat Petrauschke unterzeichnet und der Stadt Duisburg zugeleitet wurde. Diese Vereinbarung löst die entsprechende vertragliche Grundlage aus dem Jahr 2005 ab.

 

Im erforderlichen Genehmigungsverfahren, welches die Stadt Duisburg namens und im Auftrag der Trägergemeinschaft mit der Bezirksregierung Düsseldorf führt, hat die Bezirksregierung nunmehr mit Mail vom 07.04.2022 an die Stadt Duisburg ausgeführt, dass sie die Vorlage eines Beschlusses des Vertretungsorgans der beteiligten Gebietskörperschaften zur Voraussetzung der Genehmigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung macht.