Sachverhalt:
zu 1.
Gegenüber den in den letzten Sitzungen des
Kreisausschusses bzw. Mobilitätsausschusses vorgelegten Sachstandberichten
haben sich keine nennenswerten Veränderungen ergeben, da von Seiten der
Bezirksregierung dem RKN bisher lediglich auszugsweise einige Einwendungen im
Anschluss an die erfolgte Offenlage vorab zur Kenntnisnahme übersandt wurden.
Laut tel. Rücksprache mit der Bezirksregierung
soll die vollständige Übersendung aller Einwendungen bis Ende April 2022
erfolgen.
Die Anzahl der Einwendungen beträgt aktuell ca.
30, wovon 8 private Einwender und 22 Träger öffentlicher Belange Anregungen und
Bedenken erhoben haben.
zu 2.
Das weitere Vorgehen sieht vor, dass der RKN nach
Übermittlung der Einwendungen und Vorprüfung dergleichen, diese an die
beauftragte Anwaltskanzlei Gleiss Lutz zwecks Erstellung der erforderlichen
Synopse weiterleitet.
Es wird – wie im vergangenen Mobilitätsausschuss
berichtet - davon ausgegangen, dass die Synopse im Herbst 2022 der
Bezirksregierung vorgelegt werden kann und Ende 2022 der Erörterungstermin stattfinden
wird.
zu 3.
Die Politik wird regelmäßig durch die Verwaltung
über den aktuellen Verlauf des Planfeststellungsverfahrens in den
entsprechenden Ausschüssen informiert.
Sollten sich im weiteren Verfahren
Unterstützungsmöglichkeiten aus der Politik ergeben, wird die Verwaltung dies
darlegen.