Betreff
Schülerspezialverkehr
Vorlage
40/1431/XVII/2022
Art
Anfrage

Beschlussempfehlung:

 


Sachverhalt:

 

Die Kreistagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben am 24.05.2022 die beigefügte Anfrage zur Verbesserung des Schülerspezialverkehrs gestellt.

 

A.   Allgemeines

 

Der Schülerspezialverkehr ist eine Einrichtung für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf, um ihnen die Teilhabe am Unterricht trotz ihrer Beeinträchtigung zu ermöglichen. Er unterscheidet sich in Art und Umfang von der Beförderung

 

-          mit einem Taxi, mit dem eine individuelle Beförderung zu unterschiedlichen Orten und zu unterschiedlichen Zeiten sowie

-          mit einem Krankenwagen, mit dem eine medizinische Versorgung während des Transportes im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls eines Menschen

gesichert werden kann. Nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ersetzt der Schülerspezialverkehr lediglich den allgemeinen Schülertransport im Rahmen des ÖPNVs, berechtigt jedoch weder zur individuellen Beförderung noch zu einem Transport mit dem Krankenwagen.

 

Der Schülerspezialverkehr ist im Rhein-Kreis Neuss für die Schuljahre 2021/2022, 2022/2023 und 2023/2024 mit Wirkung zum 1.8.2021 neu ausgeschrieben worden. Erwartungsgemäß ist es insbesondere bei den neu hinzu gekommenen Unternehmen in der ersten Zeit zu Anpassungen gekommen. Auch kam es zu Enttäuschungen bisher beauftragter Unternehmen, deren Angebote im Vergabeverfahren trotz Durchführung verschiedener Vergabeprüfungen nicht angenommen werden konnten.

 

Darüber hinaus ist der Schülerspezialverkehr durch die Auswirkungen der Corona Pandemie beeinflusst worden, insbesondere dann, wenn Kinder nicht in der Lage waren, eine Maske zu tragen. Der Wegfall der Maskenpflicht wird insbesondere ab dem 1.8.2022 zur Beendigung von Einzelbeförderungen führen.

 

Die Verwaltung steht im unmittelbaren Austausch mit den Schulleitungen, den Schülerspezialverkehr im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen an die Lebensverhältnisse der Schüler und den Schulalltag anzupassen.

 

Bereits vor der Schulausschusssitzung vom 5. Oktober 2021 sind Anpassungen vorgenommen worden. Nach der Sitzung hat die Verwaltung aufgrund der vorliegenden Anregung von Schulleitungen und betroffenen Eltern von sich aus die Anzahl der Busbegleitung in einem Omnibus erhöht sowie eine zusätzliche Route zur Beförderung von Schülern am Rande eines Einzugsbereiches eingerichtet. Über die Auswirkungen der Maßnahmen ist in der Schulausschusssitzung am 01.02.2022 berichtet worden.

 

Darüber hinaus wurden in der letzten Ausschreibung auch die Anforderungen an die Anbieter erhöht. Diese bezieht sich insbesondere an die Ausstattung der Fahrzeuge beim Ein- und Ausstieg und die Anforderungen an das Personal. Auch zukünftig werden Erfahrungen aus dem Transport ausgewertet werden und zur Anpassung der Leistungsverzeichnisse für zukünftige Ausschreibungen führen.

 

 

B.   Zu den einzelnen Fragen

 

Zu 1. Aktuelle maximale planmäßige Fahrtzeit

 

Laut Schülerfahrkostenverordnung darf die Fahrtdauer jeder Schülerin/jedes Schülers in der Regel eine Stunde pro Fahrt nicht übersteigen. Diese Vorgaben werden eingehalten. Zurzeit liegen keine Beschwerden hinsichtlich der Fahrtzeit vor.

 

Zu 2. Aufschlüsselung der planmäßigen Fahrtzeit nach Kreisschulen und Routen

 

Die Einzugsgebiete werden in der Ausschreibung bekanntgegeben. Das Busunternehmen, welches den Auftrag erhalten hat, erstellt auf der Basis der Adresslisten der Schülerinnen / Schüler die Fahrrouten. Diese Fahrpläne werden vom Schulträger u. a. auf Einhaltung der Fahrtzeiten kontrolliert.

 

Zu 3. Einhaltung der Fahrtzeiten, Abweichungen, Herausforderungen

 

Derzeit gibt es keine dem Schulverwaltungsamt gemeldete Abweichung von den gesetzlichen Vorgaben (Siehe Antwort zu Frage 1).

 

Zu 4. Anpassung des Schülerspezialverkehrs

 

Bis zum Ende des Schuljahres 2021/2022 ergibt sich keine Notwendigkeit. Nach dem 01.08.2022 wird es zu Anpassungen der Route nach Maßgabe der Wohnorte der aufzunehmenden und der abgehenden Schülerinnen und Schüler kommen.

 

Zu 5. Verbesserungen bei den Ein- und Ausstiegszeiten

 

Das Verfahren, den Ein-und Ausstieg der Schülerinnen und Schüler festzulegen, obliegt als innere Schulangelegenheit der Schulleitung. Insoweit kann die Kreisverwaltung lediglich Vorschläge unterbreiten. Hierüber hat die Verwaltung bereits in der Sitzung am 01.02.2022 berichtet.

 

Zu 6. Anzahl der Busbegleiter, zusätzlicher Bedarf

 

Insgesamt sind im Schülerspezialverkehr derzeit 64 Busbegleiterinnen /Busbegleiter eingesetzt.

In dem großen Bus mit 25 Sitzplätzen, der die Mosaik-Schule anfährt, sind zwei Busbegleitungen im Einsatz.

 

Zu 7. Controlling

 

Das Controlling des Schülerspezialverkehrs findet im Rahmen der vom Kreistag bereit gestellten Personalressourcen wie folgt statt:

 

-       Halbjährlich finden Schulungen der Busbegleitungen durch die Schulleitungen statt.

-       Stichproben bei der Abfrage der Erste-Hilfe-Bescheinigungen der Busfahrer werden durchgeführt.

-       Bei Änderung der Fahrpläne aufgrund geänderter Schülerzahlen oder zum Halbjahr / Schuljahresbeginn werden die vom Busunternehmen eingereichten neuen Fahrpläne kontrolliert.

-       Beschwerden von betroffenen Eltern werden nachgegangen.

 

Zu 8. Rückmeldungen von Schulen, Lehrkräften oder Eltern

 

Hinsichtlich der Fahrtzeiten liegen aktuell keine Beschwerden vor.

 

Zu 9. Kostenschätzungen für 2022 / neue Vertragsverpflichtungen

 

Haushaltsjahr 2022- Budget:                    4.865.899, 74 €

Bis zum 24.05.2022 verausgabt:               1.661.858, 05 €

Restbudget Stand 24.05.2022:                 3.204.041, 69 €

 

 

Beim Rhein-Kreis Neuss ist gemäß Ziffer 4 des Vertrages zu den Losen für die Schuljahre 2020/2021 bis 2023/2024 eine Preisanpassung erstmalig im August 2022 vorgesehen. Hierfür ist der Dieselpreis für August maßgebend. Sobald der Durchschnittspreis für den Monat August 2022 vom ADAC ermittelt und veröffentlicht wird, kann der neue Vertragspreis errechnet und den Busunternehmen mitgeteilt werden.

 

 

Zu 10. Budget für Haushaltsjahr 2023

 

Die Ausschreibung gilt für drei Jahre. Die Verwaltung wird für die Anmeldung der Haushaltsmittel im Jahr 2023 die Rechnungsergebnisse für das Jahr 2022 bis zum Stichtag berücksichtigen. Im Übrigen obliegt die Aufstellung bzw. Feststellung des Haushaltsentwurfs dem Kämmerer und dem Landrat.