Beschlussempfehlung:
Sachverhalt:
Die Kreistagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben am 24.05.2022 die beigefügte Anfrage zur Verbesserung des Schülerspezialverkehrs gestellt.
A. Allgemeines
Der
Schülerspezialverkehr ist eine Einrichtung für Schülerinnen und Schüler mit
Förderbedarf, um ihnen die Teilhabe am Unterricht trotz ihrer Beeinträchtigung
zu ermöglichen. Er unterscheidet sich in Art und Umfang von der Beförderung
-
mit
einem Taxi, mit dem eine individuelle Beförderung zu unterschiedlichen Orten
und zu unterschiedlichen Zeiten sowie
-
mit
einem Krankenwagen, mit dem eine medizinische Versorgung während des
Transportes im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls eines Menschen
gesichert werden kann. Nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen
ersetzt der Schülerspezialverkehr lediglich den allgemeinen Schülertransport im
Rahmen des ÖPNVs, berechtigt jedoch weder zur individuellen Beförderung noch zu
einem Transport mit dem Krankenwagen.
Der Schülerspezialverkehr ist im Rhein-Kreis Neuss für die Schuljahre
2021/2022, 2022/2023 und 2023/2024 mit Wirkung zum 1.8.2021 neu ausgeschrieben
worden. Erwartungsgemäß ist es insbesondere bei den neu hinzu gekommenen
Unternehmen in der ersten Zeit zu Anpassungen gekommen. Auch kam es zu
Enttäuschungen bisher beauftragter Unternehmen, deren Angebote im
Vergabeverfahren trotz Durchführung verschiedener Vergabeprüfungen nicht
angenommen werden konnten.
Darüber hinaus ist der Schülerspezialverkehr durch die Auswirkungen der
Corona Pandemie beeinflusst worden, insbesondere dann, wenn Kinder nicht in der
Lage waren, eine Maske zu tragen. Der Wegfall der Maskenpflicht wird
insbesondere ab dem 1.8.2022 zur Beendigung von Einzelbeförderungen führen.
Die Verwaltung steht im unmittelbaren Austausch mit den Schulleitungen,
den Schülerspezialverkehr im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen an die
Lebensverhältnisse der Schüler und den Schulalltag anzupassen.
Bereits vor der Schulausschusssitzung vom 5. Oktober 2021 sind
Anpassungen vorgenommen worden. Nach der Sitzung hat die Verwaltung aufgrund
der vorliegenden Anregung von Schulleitungen und betroffenen Eltern von sich
aus die Anzahl der Busbegleitung in einem Omnibus erhöht sowie eine zusätzliche
Route zur Beförderung von Schülern am Rande eines Einzugsbereiches
eingerichtet. Über die Auswirkungen der Maßnahmen ist in der
Schulausschusssitzung am 01.02.2022 berichtet worden.
Darüber hinaus wurden in der letzten Ausschreibung auch die
Anforderungen an die Anbieter erhöht. Diese bezieht sich insbesondere an die
Ausstattung der Fahrzeuge beim Ein- und Ausstieg und die Anforderungen an das
Personal. Auch zukünftig werden Erfahrungen aus dem Transport ausgewertet
werden und zur Anpassung der Leistungsverzeichnisse für zukünftige
Ausschreibungen führen.
B. Zu
den einzelnen Fragen
Zu 1. Aktuelle maximale
planmäßige Fahrtzeit
Laut Schülerfahrkostenverordnung darf die Fahrtdauer jeder Schülerin/jedes Schülers in der Regel eine Stunde pro Fahrt nicht übersteigen. Diese Vorgaben werden eingehalten. Zurzeit liegen keine Beschwerden hinsichtlich der Fahrtzeit vor.
Zu 2.
Aufschlüsselung der planmäßigen Fahrtzeit nach Kreisschulen und Routen
Die Einzugsgebiete werden in der Ausschreibung bekanntgegeben. Das Busunternehmen, welches den Auftrag erhalten hat, erstellt auf der Basis der Adresslisten der Schülerinnen / Schüler die Fahrrouten. Diese Fahrpläne werden vom Schulträger u. a. auf Einhaltung der Fahrtzeiten kontrolliert.
Zu 3. Einhaltung
der Fahrtzeiten, Abweichungen, Herausforderungen
Derzeit gibt es keine dem Schulverwaltungsamt gemeldete Abweichung von den gesetzlichen Vorgaben (Siehe Antwort zu Frage 1).
Zu 4. Anpassung des
Schülerspezialverkehrs
Bis zum Ende des Schuljahres 2021/2022 ergibt sich keine Notwendigkeit. Nach dem 01.08.2022 wird es zu Anpassungen der Route nach Maßgabe der Wohnorte der aufzunehmenden und der abgehenden Schülerinnen und Schüler kommen.
Zu 5.
Verbesserungen bei den Ein- und Ausstiegszeiten
Das Verfahren, den Ein-und Ausstieg der Schülerinnen und Schüler festzulegen, obliegt als innere Schulangelegenheit der Schulleitung. Insoweit kann die Kreisverwaltung lediglich Vorschläge unterbreiten. Hierüber hat die Verwaltung bereits in der Sitzung am 01.02.2022 berichtet.
Zu 6. Anzahl der
Busbegleiter, zusätzlicher Bedarf
Insgesamt sind im Schülerspezialverkehr derzeit 64 Busbegleiterinnen /Busbegleiter eingesetzt.
In dem großen Bus mit 25 Sitzplätzen, der die Mosaik-Schule anfährt, sind zwei Busbegleitungen im Einsatz.
Zu 7. Controlling
Das Controlling des Schülerspezialverkehrs findet im Rahmen der vom Kreistag bereit gestellten Personalressourcen wie folgt statt:
- Halbjährlich finden Schulungen der Busbegleitungen durch die Schulleitungen statt.
- Stichproben bei der Abfrage der Erste-Hilfe-Bescheinigungen der Busfahrer werden durchgeführt.
- Bei Änderung der Fahrpläne aufgrund geänderter Schülerzahlen oder zum Halbjahr / Schuljahresbeginn werden die vom Busunternehmen eingereichten neuen Fahrpläne kontrolliert.
- Beschwerden von betroffenen Eltern werden nachgegangen.
Zu 8. Rückmeldungen
von Schulen, Lehrkräften oder Eltern
Hinsichtlich der Fahrtzeiten liegen aktuell keine Beschwerden vor.
Zu 9.
Kostenschätzungen für 2022 / neue Vertragsverpflichtungen
Haushaltsjahr 2022- Budget: 4.865.899, 74 €
Bis zum 24.05.2022 verausgabt: 1.661.858, 05 €
Restbudget Stand 24.05.2022: 3.204.041, 69 €
Beim Rhein-Kreis Neuss ist gemäß Ziffer 4 des Vertrages zu den Losen
für die Schuljahre 2020/2021 bis 2023/2024 eine Preisanpassung erstmalig im
August 2022 vorgesehen. Hierfür ist der Dieselpreis für August maßgebend.
Sobald der Durchschnittspreis für den Monat August 2022 vom ADAC ermittelt und
veröffentlicht wird, kann der neue Vertragspreis errechnet und den
Busunternehmen mitgeteilt werden.
Zu 10. Budget für
Haushaltsjahr 2023
Die Ausschreibung gilt für drei Jahre. Die Verwaltung wird
für die Anmeldung der Haushaltsmittel im Jahr 2023 die Rechnungsergebnisse für
das Jahr 2022 bis zum Stichtag berücksichtigen. Im Übrigen obliegt die
Aufstellung bzw. Feststellung des Haushaltsentwurfs dem Kämmerer und dem
Landrat.