Betreff
Wahl von Vertretern für die Mitgliederversammlung des Vereins zur Förderung der Abfallwirtschaft Region Rhein-Wupper e.V.
Vorlage
010/067/XV/2009
Art
Tischvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag entsendet folgende Vertreter in die Mitgliederversammlung des Vereins zur
Förderung der Abfallwirtschaft Region Rhein-Wupper e.V.:

 

Lfd. Nr.

Vertreter in der Mitgliederversammlung

Stellvertreter

Fraktion/

Gruppe

1.

Landrat oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter (§ 113 GO NRW/§ 26 Abs. 5 KrO NRW)

 

 

2.

 

 

 

3.

 

 

 

4.

 

 

 

5.

 

 

 

 


Sachverhalt:

Der Rhein-Kreis Neuss ist Mitglied des Vereins zur Förderung der Abfallwirtschaft Region Rhein-Wupper e.V. Gemäß § 3 Abs. 1 der Satzung des Vereins entsenden die Vereinsmitglieder je angefangene 100.000 Einwohner einen Vertreter in die Mitgliederversammlung. Der Rhein-Kreis Neuss entsendet fünf Vertreter in die Mitgliederversammlung. Die Stimmen können nach § 7 Abs. 1 der Vereinssatzung nur einheitlich abgegeben werden.

Gemäß § 113 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 26 Abs. 5 Kreisordnung NRW muss für den Fall einer Entsendung von mehr als einem Mitglied in eine Institution, an der der Kreis beteiligt ist, jeweils der Landrat oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter des Kreises dazuzählen.