Beschlussempfehlung:
1. Der Kreistag beschließt, in die Grundwasserkommission 8 ordentliche und 8 stellvertretende Mitglieder zu wählen.
2. Aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages beschließt der Kreistag einstimmig, folgende Kreistagsabgeordnete bzw. sachkundige Bürger zu Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern des Gremiums zu bestellen mit der Maßgabe, dass die stellvertretenden Gremiumsmitglieder jeder Fraktion in der Reihenfolge der nachstehenden Auflistung und unter analoger Beachtung des § 28 der Geschäftsordnung des Kreistages zur Vertretung der ordentlichen Gremiumsmitglieder ihrer Fraktion berufen sind:
Lfd. Nr. |
Mitglied |
Stellvertreter |
Fraktion/ |
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LR Petrauschke (als Vorsitzender) |
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1. |
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CDU |
2. |
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CDU |
3. |
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CDU |
4. |
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SPD |
5. |
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SPD |
6. |
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FDP |
7. |
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Bündnis 90/Die Grünen |
8. |
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UWG/Die Aktive |
Sachverhalt:
Der Kreistag hat sich in seiner Sitzung am 13.10.2004 darauf verständigt, dass alle Fraktionen in der Grundwasserkommission vertreten sein sollen.
Bisher bestand die Grundwasserkommission ohne den Vorsitzenden aus 8 Kreistagsmitgliedern.