Betreff
Polizeibeirat
Vorlage
010/034/XV/2009
Art
Tischvorlage

Beschlussempfehlung:

Aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages beschließt der Kreistag einstimmig, folgende Kreistagsabgeordnete bzw. sachkundige Bürger zu Mitgliedern bzw. sachkundige Bürger zu Mitgliedern bzw. persönlichen Stellvertretern des Kreispolizeibeirates zu wählen:

 

Lfd. Nr.

Mitglied

Persönlicher Stellvertreter

Fraktion/

Gruppe

1.

 

 

CDU

2.

 

 

CDU

3.

 

 

CDU

4.

 

 

CDU

5.

 

 

CDU

6.

 

 

SPD

7.

 

 

SPD

8.

 

 

SPD

9.

 

 

FDP

10.

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

11.

 

 

UWG/Die Aktive

 


Sachverhalt:

Gemäß § 17 Abs. 2 in Verbindung mit § 17 Abs. 1 Polizeiorganisationsgesetz NRW wählt der Kreistag aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlperiode 11 Mitglieder und 11 persönliche Stellvertreter/innen des Kreispolizeibeirates zu wählen.

 

In den Polizeibeirat können auch andere Bürgerinnen und Bürger sowie Einwohnerinnen und Einwohner, die einem kommunalen Ausschuss angehören können, als Mitglieder oder Stellvertreter/innen gewählt werden; ihre Zahl darf die Zahl der Mitglieder aus den Vertretungen nicht erreichen. Beamte, Angestellte sowie Arbeiter/innen der Polizei können nicht Mitglied, Stellvertreter/innen des Kreispolizeibeirates werden (§ 17 Abs. 1 Satz 2 + 3 POG NRW).

 

Der Polizeibeirat wählt seinen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter aus seiner Mitte. (§ 18 Abs. 1 Satz 1 POG NRW).

 

Das Verfahren zur Besetzung des Polizeibeirates richtet sich nach § 35 Abs. 3 KrO NRW.