Beschlussempfehlung:
Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss beschließt folgende 9 Mitglieder und Stellvertreter in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zu wählen:
Lfd. Nr. |
Mitglied |
Stellvertreter |
Fraktion/Gruppe |
1. |
LR oder ein von ihm benannter Kreisbediensteter (§ 113 GO NRW/§ 26 Abs. 5 KrO NRW) |
|
|
2. |
|
|
|
3. |
|
|
|
... |
|
|
|
9. |
|
|
|
Sachverhalt:
Gemäß § 4 der Verbandssatzung des Zweckverbandes "IT - Kooperation Rheinland" ehem. Zweckverband Kommunale Datenverarbeitungszentrale Neuss vom 19. Dezember 2007 entsendet der Rhein-Kreis Neuss 9 Mitgliedern und Stellvertretern.
Für die gewählten Mitglieder gilt, dass bei der Ausübung des Stimmrechts in der Verbandsversammlung die Stimmen eines Verbandsmitgliedes auf ein oder mehrere Mitglieder der Verbandsversammlung gebündelt werden können. Die Stimmenübertragung ist spätestens vor der jeweiligen Sitzung schriftlich nachzuweisen.