Betreff
Landschaftsverband Rheinland
Vorlage
010/045/XV/2009
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Nach § 7 b der Landschaftsverbandsordnung (LVerbO) hat der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss bis spätestens 30.12.2009 die Mitglieder der Landschaftsversammlung zu wählen. Die Mitglieder werden in geheimer Abstimmung gewählt. Zum Auszählen bestellt der Landrat Wahlhelfer.

 

Jedes Kreistagsmitglied hat zwei Stimmen: Mit der Erststimme werden – in einer Listenwahl – vier Mitglieder und zugleich für jedes Mitglied ein Ersatzmitglied, das beim Ausscheiden des mit der Erststimme gewählten Mitglieds nachrückt, gewählt; die Zweitstimme ist für die Wahl einer Reserveliste bzw. eines Reservelistenbewerbers bestimmt.

 

Als Mitglieder und Ersatzmitglieder wählbar sind

-          die Mitglieder der Vertretungen der Mitgliedskörperschaften sowie der kreisangehörigen Gemeinden,

-          Beamte, Angestellte und Arbeiter der Mitgliedskörperschaften sowie der kreisangehörigen Gemeinden. Dieser Personenkreis muss die Voraussetzung des passiven Wahlrechts erfüllen.

 

Der Landschaftsausschuss überprüft anhand zugeleiteter Unterlagen die Ordnungsmäßigkeit der Wahlen in  den Mitgliedskörperschaften und stellt fest, wie viele Erststimmen auf die einzelnen Listen und wie viele Zeitstimmen für die einzelnen Reservelisten abgegeben worden sind, so wie welche Mitglieder und Ersatzmitglieder mit Erststimme und welche Mitglieder aus den Reservelisten mit Zweitstimme gewählt sind. Das Ergebnis wird vom Direktor des Landschaftsverbandes unverzüglich öffentlich bekanntgemacht.