Betreff
Servicegesellschaft RKN
Vorlage
010/049/XV/2009
Art
Tischvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag benennt folgende Vertreter für die Gesellschafterversammlung der Service-Gesellschaft Rhein-Kreis Neuss GmbH:

 

Landrat bzw.

von ihm vorgeschlagener Bediensteter

gem. § 113 GO NRW/§ 26 Abs. 5 KrO NRW:           Frau / Herr …………………………………..

 

Vorsitzende(r) des Krankenhausausschusses:           Frau / Herr …………………………………..

 

Weiterer Vertreter des Rhein-Kreises Neuss:             Frau / Herr …………………………………..


Sachverhalt:

Die Service-Gesellschaft Rhein-Kreis Neuss GmbH befindet sich seit ihrer Gründung am 5.4.2004 zu 100 Prozent im Eigentum des Rhein-Kreises Neuss. Laut § 5 des Gesellschaftsvertrages sind Organe der Gesellschaft die Gesellschafterversammlung, der Aufsichtsrat sowie die Geschäftsführung.

 

Gemäß § 6 Abs. 6 Satz 1 des Gesellschaftsvertrages wird der Rhein-Kreis Neuss in der Gesellschafterversammlung durch 3 Personen vertreten. Neben dem Landrat bzw. einem von ihm vorgeschlagenen Beamten oder Angestellten des Rhein-Kreises Neuss ist laut § 6 Abs. 6. Satz 2 des Gesellschaftsvertrages der Vorsitzende des Krankenhausausschusses zugleich geborener Vertreter des Rhein-Kreises Neuss in der Gesellschafterversammlung der Service-Gesellschaft Rhein-Kreis Neuss GmbH.

 

Entsprechend § 6 Abs. 6 Satz 3 des Gesellschaftsvertrages werden die Vertreter durch den Kreistag benannt.