Betreff
Wahl des Vorsitzenden und Stellvertreters des Vorsitzenden der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes des Rhein-Kreises Neuss, der Stadt Neuss, der Stadt Korschenbroich und der Stadt Kaarst
Vorlage
010/052/XV/2009
Art
Tischvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden angewiesen, für die laufende Wahlperiode für nachfolgend genannte Funktionen folgende Personen vorzuschlagen und zu wählen:

 

a)            zum Vorsitzenden der                        -   der von der Stadt Neuss           Verbandsversammlung                        Vorgeschlagene

              

b)            zum Stellvertreter des  Vorsitzenden      -   der vom Rhein-Kreis Neuss

               der Verbandsversammlung                       Vorgeschlagene


Sachverhalt:

Nach § 6 der Zweckverbandssatzung wählt die Verbandsversammlung aus ihrer Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Sie dürfen nicht der Vertretung desselben Verbandsmitgliedes angehören.

Für die laufende Wahlperiode ist der Vorsitzende aus den von der Stadt Neuss entsandten Verbandsversammlungsmitgliedern zu wählen.

 

Bei der Fusion zwischen Stadtsparkasse Neuss und Kreissparkasse Grevenbroich haben die damaligen Gewährträger „Stadt Neuss“ und „Kreis Neuss“ den Grundsatz der Parität vereinbart. Dieser Grundsatz der Parität mit der Stadt Neuss auf der einen und dem Rhein-Kreis Neuss sowie den Städten Korschenbroich und Kaarst auf der anderen Seite ist in den danach geschlossen Vereinbarungen fortgeschrieben worden

 

 

bisherige Besetzung

 

Vorsitzender der Verbandsversammlung               Herr Dr. Klose (Rhein-Kreis Neuss)

stv. Vorsitzender der Verbandsversammlung                   Herr Schneider (Stadt Neuss)