Beschlussempfehlung:
Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden angewiesen, für die laufende Wahlperiode für nachfolgend genannte Funktionen folgende Personen vorzuschlagen und zu wählen:
a) zum Vorsitzenden der - der von der Stadt Neuss Verbandsversammlung Vorgeschlagene
b) zum Stellvertreter des Vorsitzenden - der vom Rhein-Kreis Neuss
der Verbandsversammlung Vorgeschlagene
Sachverhalt:
Nach § 6 der Zweckverbandssatzung wählt die Verbandsversammlung aus ihrer Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Sie dürfen nicht der Vertretung desselben Verbandsmitgliedes angehören.
Für die laufende Wahlperiode ist der Vorsitzende aus den von der Stadt Neuss entsandten Verbandsversammlungsmitgliedern zu wählen.
Bei der Fusion zwischen Stadtsparkasse Neuss und Kreissparkasse Grevenbroich haben die damaligen Gewährträger „Stadt Neuss“ und „Kreis Neuss“ den Grundsatz der Parität vereinbart. Dieser Grundsatz der Parität mit der Stadt Neuss auf der einen und dem Rhein-Kreis Neuss sowie den Städten Korschenbroich und Kaarst auf der anderen Seite ist in den danach geschlossen Vereinbarungen fortgeschrieben worden
bisherige Besetzung
Vorsitzender der Verbandsversammlung Herr Dr. Klose (Rhein-Kreis Neuss)
stv. Vorsitzender der Verbandsversammlung Herr Schneider (Stadt Neuss)