Beschlussempfehlung:
Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden angewiesen, für die laufende Wahlperiode für die nachfolgend genannten Funktionen folgende Personen vorzuschlagen und zu wählen:
a) zum Beanstandungsbeamten - der vom Rhein-Kreis Neuss Vorgeschlagene
b) zum Stellvertreter des - der von der Stadt Neuss Vorgeschlagene
Beanstandungsbeamten
Sachverhalt:
Nach § 11 Abs. 3 SpkG muss an der Sitzung des Verwaltungsrates ein Hauptverwaltungsbeamter, im Vertretungsfall sein Vertreter im Amt teilnehmen, auch wenn er nicht zum vorsitzenden Mitglied gewählt ist.
Bei Zweckverbandssparkassen werden der Hauptverwaltungsbeamte und sein Stellvertreter von der Vertretung des Zweckverbandes aus dem Kreise der Hauptverwaltungsbeamten der Zweckverbandsmitglieder gewählt.
bisherige Besetzung
War bisher ein Hauptverwaltungsbeamter zum Vorsitzenden des Verwaltungsrates gewählt, so hat er gleichzeitig die Funktion des sogenannten Beanstandungsbeamten wahrgenommen. Da dies bei der Sparkasse Neuss der Fall war, wurde in der Vergangenheit nur der Stellvertreter des Beanstandungsbeamten gewählt.
Beanstandungsbeamter vorsitzendes Mitglied des Verwaltungsrates,
Herr Bürgermeister Napp (Stadt Neuss)
Stellvertreter Herr Bürgermeister Dick (Stadt Korschenbroich)