Betreff
Wahl des Mitgliedes, des Stellvertreters und des Ersatzvertreters der Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes (§ 5 Abs. 2 a der RSGV-Satzung)
Vorlage
010/058/XV/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden angewiesen, folgende Person zum Mitglied der Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes  bzw. folgende Personen zum Stellvertreter bzw. Ersatzvertreter vorzuschlagen und zu wählen:

 

Mitglied der RSGV-Verbandsversammlung              (Vorschlag Stadt Neuss)

Stellvertreter                                                   (Vorschlag Rhein-Kreis Neuss)

Ersatzvertreter                                                          (Vorschlag Stadt Neuss)

 


Sachverhalt:

Nach § 5 Abs. 2  a)  der RSGV-Satzung  entsenden jede Sparkasse und ihr Träger den Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder ein ordentliches Mitglied des Verwaltungsrates.

 

Die Mitglieder der RSGV-Verbandsversammlung werden nach § 5 Abs. 3 der RSGV-Satzung von ihren Stellvertretern in den dort genannten Ämtern vertreten. Für das ordentliche Mitglied nach § 5 Abs. 2 a) entsendet die Vertretung des kommunalen Trägers aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder des Verwaltungsrates einen Vertreter und einen Ersatzvertreter.

 

 

 

vergleichbare bisherige Besetzung

 

Mitglied der RSGV-Verbandsversammlung              Herr Hücker (Rhein-Kreis Neuss)

Stellvertreter                                                   Herr Knipprath (Stadt Neuss)

Ersatzvertreter                                                         Herr Heimanns (Stadt Korschenbroich)