Betreff
Stiftung Schloss Dyck
Vorlage
40/0082/XV/2009
Art
Tischvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt, für die laufende Wahlperiode

 

1. Herrn Landrat Hans-Jürgen Petrauschke oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter
    (§ 113 GO NRW / § 26 Abs. 5 KrO NRW)

 

2. ……

 

als Vertreter des Rhein-Kreises Neuss in den Stiftungsrat zu entsenden.


Sachverhalt:

Wahl der Mitglieder des Stiftungsrates der „Stiftung Schloss Dyck“

 

Nach § 8 Abs. 1. der Stiftungssatzung besteht der Stiftungsrat aus zwölf Mitgliedern und zwar aus

 

-          der Stifterin, nach ihrem Ableben oder Ausscheiden einem Mitglied der Familie Salm-Reifferscheidt Wolf Metternich als geborenem Mitglied;

-          einem weiteren Mitglied der Familie Salm-Reifferscheidt Wolff Metternich als geborenem Mitglied;

-          einem Fachmann aus dem Bereich des Finanzwesens und/oder des Rechts;

-          einem Fachmann aus dem kulturellen Bereich;

-          einem Fachmann aus dem Bereich der Gartenkunst und Landschaftsarchitektur;

-          einem Vertreter des Landes Nordrhein-Westfalen,

-          zwei Vertretern des Landschaftsverbandes Rheinland;

-          zwei Vertretern des Rhein-Kreises Neuss;

-          dem gesetzlichen Vertreter der Gemeinde Jüchen;

-          einem Vertreter der RWE Power AG.

 

Dem Stiftungsrat gehörte bisher an

KTA Franz Josef Radmacher                    CDU

Landrat Dieter Patt

 

Nach Maßgabe von § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 26 Abs. 5 Kreisordnung NRW vertritt ein vom Kreistag bestellter Vertreter den Rhein-Kreis Neuss in Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen, an denen der Kreis beteiligt ist. Diese Bestimmung gilt auch für die Besetzung des Stiftungsrates der Stiftung Schloss Dyck. Sofern weitere Vertreter zu benennen sind, muss der Landrat oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter des Kreises dazuzählen.