Beschlussempfehlung:
Gemäß § 7 b Abs. 2 LVerbO wählt der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss im Wege der Listenwahl nach dem Verfahren der mathematischen Proportion folgende Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder:
Lfd. Nr. |
Mitglied |
Ersatzmitglied |
Fraktion/ Gruppe |
1. |
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2. |
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3. |
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4. |
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Sachverhalt:
Die mit der Erstimme zu wählenden Mitglieder und
Ersatzmitglieder werden in geheimer Abstimmung im Wege der Listenwahl nach dem
Verfahren der mathematischen Proportion gewählt. Dazu werden die Stimmen für
einen Wahlvorschlag durch die Gesamtzahl aller gültigen Stimmen dividiert und
mit der Anzahl der zu vergebenden Sitze für die Landschaftsversammlung
multipliziert. Danach entfallen auf jede Liste zunächst so viele Sitze, wie
ganze Zahlen auf sie entfallen. Danach zu vergebende Sitze sind in der
Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen; bei gleichen
Zahlenbruchteilen entscheidet das von dem Wahlleiter zu ziehende Los.
Für jedes zu wählende Mitglied wird zugleich ein Ersatzmitglied gewählt, das
beim Ausscheiden des mit der Erststimme gewählten Mitglieds nachrückt.
Es dürfen nicht mehr Beamte, Angestellte und Arbeiter als Mitglieder der Vertretung gewählt werden. Diese Vorgaben gelten nicht für die zu wählenden Ersatzmitglieder.
Die Erstellung einer gemeinsamen Liste aller Fraktionen ist zulässig.