Beschlussempfehlung:
Der Kreistag wählt Frau/Herr …… als stellvertretendes Mitglied für den Rechnungsprüfungsausschuss der euregio rhein-maas-nord.
Sachverhalt:
Gemäß § 14 Abs. 4 der Satzung für den Zweckverband euregio rhein-maas-nord beruft die Verbandsversammlung aus ihrer Mitte einen Rechnungsprüfungsausschuss. Dieser besteht aus vier Mitgliedern, von denen zwei Mitglieder deutsche Mitgliedschaften vertreten. Als deutsches Mitglied wurde der Rhein-Kreis Neuss benannt.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 21.12.2005 einstimmig Herrn KTA Heins-Josef Drießen zum Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses der euregio rhein-maas-nord und Herrn Hans-Günther Focken als stellvertretendes Mitglied gewählt.
Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses, auch Herr KTA Heinz-Josef Drießen, wurden auf der 7. Verbandsversammlung der euregio rhein-maas-nord am 09.05.2007 in Krefeld bestätigt und bleiben so lange „im Amt“, wie die Verbandsversammlung sie nicht abberuft, da § 14 Abs. 4 der Satzung keinen Zeitraum für die Ausübung ihres Amtes/ ihrer Aufgabe benennt. Da Herr Focken nicht mehr im Kreistag vertreten ist, muss ein(e) neue(r) Vertreter/in gewählt werden.