Betreff
Wahl der Mitglieder der Gesundheitskonferenz des Rhein-Kreises Neuss
Vorlage
53/0099/XV/2009
Art
Tischvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Fraktionen bestimmen ihren Vertreter mit Schwerpunkt Gesundheit und entsenden ihn in die Gesundheitskonferenz und benennen bei Bedarf einen 1. sowie 2. Stellvertreter.

Die Vorsitzende / Der Vorsitzende des Sozial- und Gesundheitsausschusses ist automatisch Mitglied der Gesundheitskonferenz.

Der Kreistag des Kreises Neuss bestellt die nachfolgend aufgeführten Personen zu Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern der Gesundheitskonferenz.

 

Mitglieder                                                 1. Stellv. Mitglieder           2. Stellv. Mitglieder

1.      Landrat Hans-Jürgen Petrauschke                Dezernent Karsten Mankowsky

 

2. CDU-Fraktion:___________________       __________________         __________________

 

3. SPD-Fraktion:____________________      __________________         __________________

 

4. FDP-Fraktion:____________________      __________________         __________________

 

5. B’90/Die Grünen:_________________      __________________         __________________

 

6. UWG/Die Aktive:_________________      __________________         ________________

 

7. Vorsitzende/r des SGA: ________________        _________________________

 


Sachverhalt:

Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss hat auf der Grundlage des Gesetzes über den öffentli­chen Gesundheitsdienst (ÖGDG) des Landes Nordrhein Westfalen vom 17.12.1997, §24 (1) die kommunale Gesundheitskonferenz einberufen.

 

Der Kreistag bestellt den Vorsitz der Kommunalen Gesundheitskonferenz. Den Vorsitz soll eine Vertreterin oder ein Vertreter der Kommune mit Wahlamt führen. Gemäß der Geschäftsordnung der Gesundheitskonferenz führt der Landrat den Vorsitz der Gesundheitskonferenz. Sein Stellvertreter ist der Gesundheitsdezernent. Ferner wurde geregelt, dass pro Kreistagsfraktion jeweils ein Mitglied in die Gesundheitskonferenz entsandt wird. Den Fraktionen wird ferner empfohlen, einen oder zwei Vertreter zu benennen. Die Vorsitzende / Der Vorsitzende des Sozial- und Gesundheitsausschusses bzw. seine Stellvertretung ist ebenfalls Mitglied der Gesundheitskonferenz.

 

Derzeitige Mitgliederregelung:

 

Mitglieder des zu­stän­digen Aus­schus­ses des Kreis­tages (pro Frak­tion je 1)

Vorsitzender des SGA

Klose, Dr. Hans-Ull­rich

keine/n 1. Stellvertre­ter/-in benannt

keine/n 2. Stellvertre­ter/-in benannt

CDU - Fraktion

Widdekind, Maria

Geroneit, Reiner

Hüsch, Ursula

SPD - Fraktion

Servos, Gertrud

Brouwers, Doris

Wißdorf., Hubertine

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

Kresse, Martin

Schöttgen, Susanne

keine/n 2. Stellvertre­ter/-in benannt

FDP - Fraktion

Pavlik, Dr. Jana

Schnitzler, Heinz-Willi

keine/n 2. Stellvertre­ter/-in benannt

Fraktion UWG / Aktive Bürger Gemeinschaft – Die Aktive

Göckmann, Rolf

Drüll, Peter

Tückmantel, Werner