Betreff
Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zur Kinderarmut im Jugendamtsbezirk des Rhein-Kreises Neuss
Vorlage
51/0120/XV/2009
Art
Antrag

Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss nimmt die Verwaltungsvorlage und die Ausführungen der ARGE zustimmend zur Kenntnis.

 

 


Sachverhalt:

Kinderarmut bezeichnet die Armut von Personen eines vorgegebenen Altersrahmens; definiert im Allgemeinen als: Kinder ab Geburt und Jugendliche bis 18 Jahre.

Kinderarmut kann auf verschiedene Arten berechnet werden, wobei normative Komponenten immer eine Rolle spielen. Kinderarmut wird weiterhin als Ursache der Unterversorgung in wichtigen Lebensbereichen wie Wohnen oder Ernährung verantwortlich gemacht. Tatsächlich ist dies für einige Industrieländer zu bestätigen. Kinderarmut kann zu eingeschränkten Entwicklungschancen und schlechteren Bildungschancen bei der betroffenen Kindern führen. Ob Kinderarmut Konsequenzen hat und welche, hängt immer noch von einer Reihe weiterer Faktoren ab. In Industrieländern diskutiert man eine Reihe von Gegenmaßnahmen gegen Kinderarmut und ihre Auswirkungen. Einige davon erwiesen sich als erfolgreich, andere nicht.

Da existenzgefährdende, absolute Armut in industrialisierten Gesellschaften selten ist, wird Kinderarmut in den Industrieländern als materielle, relative Armut gemessen: Kinder gelten als arm, wenn sie in Haushalten leben, deren Einkommen unterhalb einer relativen Armutsgrenze liegt. Diese Grenze wird unterschiedlich definiert – oft bei 50 % und 60 % des Medians vom jeweiligen gewichteten Nettoäquivalenzeinkommen eines Landes angesetzt; vielfach wird der Durchschnitt anstelle des Medians verwendet (Quelle: Wikipedia – OECD – Unicef)

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben den in Anlage I beigefügten Antrag zur Kinderarmut im Jugendamtsbezirk des Rhein-Kreises Neuss gestellt.

In der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses mit kreisweiter Zuständigkeit vom 06.12.2007 wurde das Thema „Kinderarmut“ bereits ausführlich beraten.

Die aktuellen Zahlen der Bedarfsgemeinschaften (SGB II) sind in Anlage II dargerstellt.

 

Für die Stadt Korschenbroich und die Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen bietet es sich an, die Gesamtzahl der Jugendlichen unter 18 mit der Anzahl der SGB II-Bezieher der gleichen Altersgruppe zu vergleichen.

 

Datenquelle ist hier die www.Landesdatenbank.nrw.de:

 

Gesamtbevölkerung Stand 31.12.2008:

SGB II-Bezieher Stand Juni 2008

SGB II-Bezieher Stand Juni 2009

 

 

unter 18

Anteil

 

 

unter 18

Anteil

RKN

78.776

10.328

13,11 %

RKN

 

9.930

12,61 %

Jüchen

 4.040

     407

10,07 %

Jüchen

 

   384

 9,50 %

Kobro

 5.788

     353

 6,10 %

Kobro

 

   329

 5,68 %

Roki

 2.383

     117

 4,91 %

Roki

 

   119

 4,99 %

 

Man sieht hier eine unterdurchschnittliche Betroffenheit und einen positiven Trend

 

Entwicklung Leistungsempfänger Alleinerziehende:

 

September 2007

September 2009

Rhein-Kreis Neuss

3.204

3.105

Jüchen

   127

   119

Korschenbroich

   127

   116

Rommerskirchen

    43

    37

 

Entwicklung Leistungsempfänger Ausländer:

 

ausländische Einwohner

Anteil

SGB II-Empfänger

Anteil an Leistungsbeziehern

RKN

44.583

10,05 %

7.282

24,5 %

Jüchen

  1.432

4,31 %

   162

15,7 %

Kobro

  1.157

5,09 %

   110

9 ,0%

Jüchen

    702

5,42 %

    38

10,0 %

Aktuelle Zahlen liegen zur Zeit nicht vor.

 

Ein Vertreter der ARGE Rhein-Kreis Neuss wird dem Ausschuss für Fragen und Antworten zur Verfügung stehen.

Unabhängig von den vorgenannten Zahlen der ARGE erbringt das Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss vielfältige Leistungen für bedürftige Familien.
Nachfolgend einige Beispiele:

·               Begrüßungspaket für Neugeborene durch Fachkräfte des Jugendamtes

·               der Besuch eines Kindergartens/einer Tagespflegestelle ist für Familien mit einem   Einkommen unter 15.000,000 € jährlich frei
       Geschwisterkinder sind grundsätzlich einkommensunabhängig von den vorgenannten        Beiträgen befreit

·               alle Hilfen zur Erziehung sind für bedürftige Familien im Regelfall kostenfrei

·               insbesondere alleinerziehende werden durch die Leistungen des       Unterhaltsvorschussgesetzes finanziell unterstützt

·               die Leistungen der Erziehungs-, Lebens- und Schuldnerberatungsstellen sind ebenfalls        kostenfrei

·               zur Abfederung sozialer Härtefälle für den Besuch der offenen Ganztagsgrundschulen       werden die Träger der OGS durch das Jugendamt mit 400,00 € jährlich unterstützt

·               die Leistungen und Vergünstigungen der Familienkarte werden von   einkommensschwachen Familien gerne angenommen

·               der Sonderfonds des Kreises „Schwangere in Not“ wird einzelfallbezogen in Abstimmung   mit den anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen unbürokratisch      verwendet

·               die Angebote der Familienbildung können ebenfalls überwiegend kostenfrei oder mit          stark reduzierten Preisen wahrgenommen werden

·               zur Teilnahme an Maßnahmen der Jugendarbeit (Jugendpflegefahrten /     Jugendkulturveranstaltungen etc.) kann für bedürftige Teilnehmer ein Zuschuss bis       zum dreifachen Regelsatz ausgezahlt werden

Darüber hinaus werden zahlreiche Leistungen im Bereich Schule und Kultur, aber auch „Kein Kind ohne Mahlzeit“ oder das „Elterngeld“ aus Landes- und Bundesmittel zur Verfügung gestellt.