Betreff
(5) Anlage eines Parkplatzes südlich Zons, Stadt Dormagen;
hier: Befreiung gem. § 69 LG NRW
Vorlage
68/127/2008
Aktenzeichen
68.4-40.01-1-140-08
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde erhebt keinen Widerspruch gegen die Erteilung der beantragten Befreiung gem. § 69 LG NRW für den neuen Parkplatz südlich Zons entsprechend dem Antrag der Stadt Dormagen vom 04.07.2008.

 


Sachverhalt:

 

Auf die zuletzt erfolgte Beratung unter TOP 4 der 11. Sitzung des Beirates am 27.11.2007 wird verwiesen. Nachdem der Beirat keinen Widerspruch erhoben hatte, wurde die der Stadt Dormagen erteilte Befreiung letztmals für die Nutzung der nördlich des Wirtschaftsweges liegenden Fläche eines Behelfsparkplatzes (Flurstück 83) verlängert.

 

Die Stadt Dormagen hat nunmehr entsprechend ihrer Ankündigung für die südlich des Wirtschaftsweges liegende neu geplante Fläche eines Parkplatzes (Flurstück 80, 81) einen Antrag auf Erteilung von Befreiung für eine solche Nutzung auf Dauer gestellt.

 

Es handelt sich hierbei um einen Standort, der in der Vergangenheit bereits seitens des Beirates als Alternative vorgeschlagen wurde, um den nördlichen Platz in der Altstromrinne zu vermeiden. Die Stadt hatte zugesagt, sich um diesen Standort zu bemühen. Dies war nunmehr erfolgreich.

 

Der neue Standort ist in der beiliegenden Karte (Anlage) dargestellt. Er entspricht von der Größe her in etwa dem bisherigen Platz. Die Erschließung soll über den gleichen Wirtschaftsweg erfolgen, wie bislang. Der Parkplatz wird nicht befestigt. er wird mit einer strapazierfähigen Wiesensaat eingesät, die auch auf dem bisherigen Standort verwendet wurde.

 

Die Fläche wurde bisher als Acker genutzt. Sie liegt im Landschaftsschutzgebiet 6.2.2.1 nach dem Landschaftsplan II - Dormagen -. Dargestellt ist hier im Landschaftsplan das Entwicklungsziel 2 „Anreicherung der Landschaft“

 

Seitens der Unteren Landschaftsbehörde bestehen keine Bedenken gegen die Erteilung der beantragten Befreiung. Der Standort liegt außerhalb des erlebbaren Teils der Altstromrinne mit Prallhang südlich Zons und etwas weiter von der Feste entfernt bei gleicher Lage der Zufahrt.

 

Eine Begrünung des Parkplatzes sowie evtl. erforderliche weitere Kompensationsmaßnahmen werden noch mit der Stadt Dormagen besprochen. Die Untere Landschaftsbehörde strebt an, die angelegten Grünflächen im Bereich der Altstromrinne zu erhalten und, über die Jahre hinweg, zu erweitern. Die bislang als Behelfsparkplatz genutzte Fläche wird zum 01.11.2008 als Weideland verpachtet. Die den bisherigen Behelfsparkplatz umgebenden Flächen werden seit 2005 und auch künftig als Weideland verpachtet.

 

Der neue Parkplatz soll ab 2009 genutzt werden. Der bisherige Behelfsparkplatz wird zum 31.10.2008 aufgegeben.