Betreff
Sprachförderung von Kindern im Kindergarten nach Sprachstandserhebung Delfin IV
Vorlage
51/0123/XV/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Für den Einsatz von Logopäden im Jahr 2010 in den Kindertageseinrichtungen zur Förderung von sprachauffälligen Kindern nach der Sprachstandserhebung „Delfin 4“ stellt das Jugendamt 11.000 € zusätzlich zu den Mitteln des Landes in Höhe von 38.000 € bereit, vorbehaltlich der Verabschiedung des Haushalts 2010. Die Mittel sind im Haushaltsentwurf 2010 im Produktplan 060 361 010 eingeplant.

 


Sachverhalt:

Im Frühjahr 2007 nahmen erstmals alle 4jährigen Kinder 2 Jahre vor der Einschulung an der Sprachstandserhebung „Delfin 4“ teil. In leicht abgewandelter Form wurde der Test in diesem Jahr zum 3. Mal durchgeführt.

Der Test ist eine vorgezogene Schuleingangsuntersuchung nach § 36 Schulgesetz. Zuständig ist das Schulamt für den Rhein-Kreis. Die Durchführung der Tests erfolgt durch die Grundschulen.

 

Die Eltern der Kinder mit festgestelltem Sprachförderbedarf erhalten durch das Schulamt des Rhein-Kreises Neuss eine Aufforderung, ihr Kind zu einer Sprachfördermaßnahme anzumelden. Diese soll regelmäßig in dem Kindergarten durchgeführt werden, den das Kind besucht. Zuständig für die Sprachförderung ist die Jugendhilfe. Mit Inkrafttreten des Kinderbildungsgesetzes ist der Kindergarten zur Sprachförderung dieser Kinder verpflichtet (§ 13 Abs. 6 KiBiz).

Im Einzugsbereich des Kreisjugendamtes wurde in der Sprachstandserhebung 2009 für insgesamt 56 Kinder ein Sprachförderbedarf festgestellt. Hinzu kommen die 50 Kinder aus der Erhebung von 2008, so dass insgesamt 106 Kinder zu fördern sind.

Das Land fördert die Sprachförderung der im „Delfin 4“ als sprachauffällig festgestellten Kinder mit jährlich 340 € pro Kind (§ 21. Abs. 2 KiBiz). Zusätzlich werden je Kind 50 € zusätzlich vom Land gezahlt, wenn die Gruppe von förderbedürftigen Kindern in einem Kindergarten zwischen 5 und 8 Kindern liegt. Mit den Fördermitteln sollen grundsätzlich zusätzliche Erzieher finanziert werden, die eine Sprachförderung in Kleingruppen gewährleisten sollen. Eine regelmäßige Sprachförderung durch den Einsatz zusätzlichen Personals lässt sich aufgrund der starken Vereinzelung von Kindern mit Sprachauffälligkeiten jedoch nicht finanzieren. Die Förderrichtlinien des Landes sehen vor, dass die Mittel auch anderes verwandt werden können, wenn aufgrund der geringen Anzahl der zu fördernden Kinder eine Gruppenförderung nicht möglich ist.

Das Jugendamt hat aufgrund der besonderen Situation der sehr vereinzelt in den Tageseinrichtungen zu fördernden Kinder ein Konzept entwickelt und dies den Trägern und Leiterinnen und Leitern der Tageseinrichtungen in einem gemeinsamen Gespräch am 21.8.2007 vorgestellt. Das Konzept sieht vor, dass die Träger ihren Anteil des Landes zur Sprachförderung einem gemeinsamen Sprachförder-Pool des Jugendamtes abtreten. Zu den 340 € des Landes wird der Betrag durch das Jugendamt um 120 € je Kind aufgestockt. Aus diesem Pool wird der Einsatz von Logopäden finanziert, die im Kindergarten eingesetzt werden

- zur Diagnostik und zur unmittelbaren Förderung am Kind

- zur Beratung von Eltern der sprachauffälligen Kinder

- zur Beratung und Unterstützung der Erzieher.

Die Erzieher sollen die Kinder mit Unterstützung der Logopäden darüber hinaus im normalen Alltag des Kindergartens fördern. Bilden sich größere Gruppen von Sprachförderkindern in einem Kindergarten, können neben dem Logopäden auch zusätzliche Erzieher zur Sprachförderung finanziert werden.

Neben der unmittelbaren logopädischen Betreuung der Kinder bildet die Weiterbildung der Erzieher in Theorie und Praxis einen weiteren Schwerpunkt im Konzept. Hierzu wurden in den letzten beiden Jahren Fortbildungen für Erzieher angeboten, in der die Sprachförderung nach Dr. Zvi Penner vermittelt wurde.

Für das Jahr 2010 wird eine Förderung des Landschaftsverbandes Rheinland in Höhe von 38.000 € erwartet. Um eine kontinuierliche Begleitung durch die Logopäden sicherzustellen, soll die Förderung durch einen eigenen Beitrag des Jugendamtes von 11.000 € für das Jahr 2010 aufgestockt werden.