Beschlussempfehlung:
Für den Einsatz
von Logopäden im Jahr 2010 in den Kindertageseinrichtungen zur Förderung von
sprachauffälligen Kindern nach der Sprachstandserhebung „Delfin 4“ stellt das
Jugendamt 11.000 € zusätzlich zu den Mitteln des Landes in Höhe von 38.000 €
bereit, vorbehaltlich der Verabschiedung des Haushalts 2010. Die Mittel sind im
Haushaltsentwurf 2010 im Produktplan 060 361 010 eingeplant.
Sachverhalt:
Im Frühjahr 2007
nahmen erstmals alle 4jährigen Kinder 2 Jahre vor der Einschulung an der
Sprachstandserhebung „Delfin 4“ teil. In leicht abgewandelter Form wurde der
Test in diesem Jahr zum 3. Mal durchgeführt.
Der Test ist
eine vorgezogene Schuleingangsuntersuchung nach § 36 Schulgesetz. Zuständig ist
das Schulamt für den Rhein-Kreis. Die Durchführung der Tests erfolgt durch die
Grundschulen.
Die Eltern der
Kinder mit festgestelltem Sprachförderbedarf erhalten durch das Schulamt des
Rhein-Kreises Neuss eine Aufforderung, ihr Kind zu einer Sprachfördermaßnahme
anzumelden. Diese soll regelmäßig in dem Kindergarten durchgeführt werden, den
das Kind besucht. Zuständig für die Sprachförderung ist die Jugendhilfe. Mit
Inkrafttreten des Kinderbildungsgesetzes ist der Kindergarten zur
Sprachförderung dieser Kinder verpflichtet (§ 13 Abs. 6 KiBiz).
Im
Einzugsbereich des Kreisjugendamtes wurde in der Sprachstandserhebung 2009 für
insgesamt 56 Kinder ein Sprachförderbedarf festgestellt. Hinzu kommen die 50
Kinder aus der Erhebung von 2008, so dass insgesamt 106 Kinder zu fördern sind.
Das Land fördert
die Sprachförderung der im „Delfin 4“ als sprachauffällig festgestellten Kinder
mit jährlich 340 € pro Kind (§ 21. Abs. 2 KiBiz). Zusätzlich werden je Kind 50
€ zusätzlich vom Land gezahlt, wenn die Gruppe von förderbedürftigen Kindern in
einem Kindergarten zwischen 5 und 8 Kindern liegt. Mit den Fördermitteln sollen
grundsätzlich zusätzliche Erzieher finanziert werden, die eine Sprachförderung
in Kleingruppen gewährleisten sollen. Eine regelmäßige Sprachförderung durch
den Einsatz zusätzlichen Personals lässt sich aufgrund der starken Vereinzelung
von Kindern mit Sprachauffälligkeiten jedoch nicht finanzieren. Die
Förderrichtlinien des Landes sehen vor, dass die Mittel auch anderes verwandt
werden können, wenn aufgrund der geringen Anzahl der zu fördernden Kinder eine
Gruppenförderung nicht möglich ist.
Das Jugendamt
hat aufgrund der besonderen Situation der sehr vereinzelt in den
Tageseinrichtungen zu fördernden Kinder ein Konzept entwickelt und dies den
Trägern und Leiterinnen und Leitern der Tageseinrichtungen in einem gemeinsamen
Gespräch am 21.8.2007 vorgestellt. Das Konzept sieht vor, dass die Träger ihren
Anteil des Landes zur Sprachförderung einem gemeinsamen Sprachförder-Pool des
Jugendamtes abtreten. Zu den 340 € des Landes wird der Betrag durch das
Jugendamt um 120 € je Kind aufgestockt. Aus diesem Pool wird der Einsatz von
Logopäden finanziert, die im Kindergarten eingesetzt werden
- zur Diagnostik
und zur unmittelbaren Förderung am Kind
- zur Beratung
von Eltern der sprachauffälligen Kinder
- zur Beratung
und Unterstützung der Erzieher.
Die Erzieher
sollen die Kinder mit Unterstützung der Logopäden darüber hinaus im normalen
Alltag des Kindergartens fördern. Bilden sich größere Gruppen von
Sprachförderkindern in einem Kindergarten, können neben dem Logopäden auch
zusätzliche Erzieher zur Sprachförderung finanziert werden.
Neben der
unmittelbaren logopädischen Betreuung der Kinder bildet die Weiterbildung der
Erzieher in Theorie und Praxis einen weiteren Schwerpunkt im Konzept. Hierzu
wurden in den letzten beiden Jahren Fortbildungen für Erzieher angeboten, in
der die Sprachförderung nach Dr. Zvi Penner vermittelt wurde.
Für das Jahr
2010 wird eine Förderung des Landschaftsverbandes Rheinland in Höhe von 38.000
€ erwartet. Um eine kontinuierliche Begleitung durch die Logopäden
sicherzustellen, soll die Förderung durch einen eigenen Beitrag des Jugendamtes
von 11.000 € für das Jahr 2010 aufgestockt werden.