Betreff
Umstufungskonzept (Widmung, Umstufung und Einziehung von Teilstrecken der B59/L375/K26)
Vorlage
66/0131/XV/2009
Art
Bericht

Sachverhalt:

 

Der Minister für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Erlass vom 11.08.2009 durch die Freigabe der B 59n – Umgehung Rommerskirchen – u. a. Teilstrecke der B 59/alt und Teilstücke der L 375 und der Kreisstraße 26 umgestuft.

 

Bei den Kreisstraßen treten ab dem 01.01.2010 folgende Änderungen ein:

 

Die Kreisstraße 26 wird zwischen der L 375 und der B 59 zur Landesstraße 375 aufgestuft (Länge 3,097 km).

Abgestuft zur Kreisstraße 24 werden folgende Teilstrecken:

 

a)       Teilstück ab Kreuzung L 375/K 26 bei Neurath nach Rommerskirchen über den Kreisverkehr bis Einmündung in die B 59n
Länge 4,722 km.

 

b)       Teilstück ab Kreisverkehr (B 477) in Rommerskirchen bis Kreisgrenze
Rhein-Erft-Kreis,
Länge: 2,415 km

          Länge gesamt: 7,137 km

 

Mit dem 01.01.2010 vergrößert sich somit das Kreisstraßennetz um 4,040 km auf insgesamt
180 km. Das Radwegenetz an Kreisstraßen hat dann eine Gesamtlänge von 105 km.

 

Die Änderungen sind in der beiliegenden Karte dargestellt.