- Aufnahme als Demonstrationsmaßnahme in das Modellvorhaben des Landes NRW
Sachverhalt:
In seiner letzten Sitzung am 31.03.2009 hat der Nahverkehrs-
und Straßenbauausschuss die o. g. Maßnahme als separaten Tagesordnungspunkt
behandelt. Anknüpfend an die letzte Sitzung hat die Verwaltung in Sachen
Förderfähigkeit der Demonstrationsmaßnahme zwischenzeitlich bei der
Bezirksregierung Düsseldorf nachgefasst und folgende Antwort erhalten:
„Bezüglich der Aufnahme des o. g. Vorhabens als
Demonstrationsmaßnahme ins Laufende Modellverfahren des Landes NRW möchte ich
Ihnen folgendes mitteilen:
Für Sonderprogramme, darunter auch dieses
Modellvorhaben des Landes NRW, werden keine zusätzlichen Fördermittel zur
Verfügung gestellt, so dass Ihre Maßnahme aus dem Förderprogramm des Landes NRW
– Radwegebau, wie alle „üblichen“ Radwegemaßnahmen auch, gefördert werden kann.
Die Antragsvorlage erfolgte nach dem der Regionalrat
das 2-jährige Förderprogramm für den Radwegebau 2009/2010 bereits beschlossen
hatte (sh. Top 11 und 34. RR-Sitzung vom 02.04.2009), so dass ich unter diesem
Gesichtspunkt eine nachträgliche Aufnahme ins Programm mit dem gewünschten
Baubeginn 2010 für äußerst problematisch halte.
Ich würde diesbezüglich befürwortend vorschlagen,
die Maßnahme im Rahmen des jährlichen Programmgesprächs zu thematisieren
(genauer Termin noch offen, voraussichtlich Ende Sept.-Anfang Okt.), obwohl in
diesem Jahr logischerweise lediglich Maßnahmen des kommunalen Straßenbaus
besprochen werden sollten.“
Die Verwaltung wird in der Sitzung über das Ergebnis des auf den 03. Dezember 2009 terminierten Programmgesprächs (siehe Erläuterungen zu TOP 8) berichten.