Betreff
Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 Abs. 1 - 3 GemHVO NRW von Haushaltsjahr 2008 nach 2009 im Rahmen des Jahresabschlusses 2008
Vorlage
20/0145/XV/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Dem Kreistag ist gemäß § 22 Abs. 4 GemHVO NRW eine Übersicht über die Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan 2009 vorzulegen.

 

Der Finanzausschuss nimmt die Übersicht, der gemäß § 22 Abs. 1-3 GemHVO NRW von Haushaltsjahr 2008 nach 2009 übertragenen Ermächtigungen, zustimmend Kenntnis und empfiehlt eine entsprechende Beschlussfassung durch den Kreistag.

 

 


Sachverhalt:

 

Nach § 22 Abs. 4 GemHVO NRW ist dem Kreistag eine entsprechende Übersicht über die übertragenen Ermächtigungen mit den Auswirkungen auf den Ergebnis- und den Finanzplan vorzulegen. Es war zunächst vorgesehen, dass die Vorlage im Zusammenhang mit der Schlussbilanz 2008 erfolgen soll. Da die Schlussbilanz noch nicht erstellt ist, werden die Ermächtigungsübertragungen, die gemäß § 22 Abs.1-3 GemHVO NRW von Haushaltsjahr 2008 nach 2009 im Rahmen des Jahresabschlusses 2008 vorgenommen wurden, nachfolgend dargestellt.

 

Die von 2008 übertragenen Ermächtigungen erhöhen die Planungspositionen 2009 wie folgt:

 

AUFWENDUNGEN                                                                         1.110.458,83 €

AUSWIRKUNGEN AUF DEN ERGEBNISPLAN 2009                                1.110.458,83 €

 

AUSZAHLUNGEN AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT                        2.633.114,07 €

AUSZAHLUNGEN AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT                                3.984.363,47 €

AUSWIRKUNG AUF DEN FINANZPLAN 2009                                                 6.617.477,54 €  

 

Für die Ermächtigungsübertragungen bei den Aufwendungen wurde gemäß § 43 Abs. 3 GemHVO NRW innerhalb des Eigenkapitals eine zweckgebundene Deckungsrücklage in Höhe von 1.110.458,83 (Vorjahr: 330.451,20 €) gebildet.

 

 

Eine Gesamtübersicht, der übertragenen Ermächtigungen mit den entsprechenden Begrün-dungen, ist in der Anlage beigefügt.