Betreff
Erläuterungen zu den Tagesordnungspunkten 1 - 8 der 1. Sitzung (VIII. WP) des Beirates
Vorlage
68/0161/XV/2009
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Erläuterungen zu den Tagesordnungspunkten 1 - 8 der 1. Sitzung (VIII. WP):

 

 

1.      Nach § 2 Abs. 4 der Verordnung zur Durchführung des Landschaftsgesetzes NRW (DVO LG NRW) üben die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beirates ihr Amt bis zum Zusammentritt des neuen Beirates aus. Dies ist am 17.12.2009 der Fall.

Nach der gleichen Bestimmung bleibt der bisherige Vorsitzende bis zur Wahl eines neuen Vorsitzenden in seinem Amt. Diese Wahl ist unter TOP 5 vorgesehen. Dem amtierenden Vorsitzenden obliegt damit zunächst die Leitung der Sitzung unter den TOP 1 - 4.

 

2.      Die Verpflichtung der am 28.10.2009 durch den Kreistag gewählten Mitglieder des Beirates erfolgt durch den amtierenden Vorsitzenden mit folgender Verpflichtungsformel:

 

Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle des Rhein-Kreises Neuss erfüllen werde. (So wahr mir Gott helfe).

 

Der amtierende Vorsitzende wird die Formel verlesen. Den anwesenden Mitgliedern wird eine Fassung zur zustimmenden Unterzeichnung vorgelegt.

 

3.      Der Vorsitzende des Beirates berichtet in den Sitzungen des Gremiums über die von ihm nach § 11 Abs. 7 des Landschaftsgesetzes NRW (LG NRW) getroffenen unaufschiebbaren Entscheidungen zwischen den Sitzungsterminen, die seitens der Unteren Landschaftsbehörde erbeten wurden. Diese Entscheidungen ersetzen eine Entscheidung des Beirates.

Der Bericht wird ggfls. zur Kenntnis der Beiratsmitglieder der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Der amtierende Vorsitzende wird über die in der Zeit seit der letzten Sitzung des Beirates am 20.08.2009 in diesem Sinne getroffenen Entscheidungen berichten.

 

4.      Zur Sitzung werden die bis zuletzt amtierenden Mitglieder des Beirates der VII. Wahlperiode geladen, die im Beirat der VIII. Wahlperiode nicht mehr vertreten sind. Sie werden vom amtierenden Vorsitzenden verabschiedet.

 

5.      Nach § 11 Abs. 7 LG NRW wählt der Beirat aus seiner Mitte die/den Vorsitzenden und ihre(n) / seine(n) Stellvertreter(in).

Diese Wahlhandlung wird regelmäßig durch die / den Älteste(n) der Beiratsmitglieder geleitet. Nach erfolgter Durchführung der Wahlhandlung übernimmt die / der gewählte Vorsitzende die Leitung der Sitzung und führt die Tagesordnung fort.

Die Wahl wird, sofern niemand widerspricht, durch offene Abstimmung vollzogen, ansonsten durch die Abgabe von Stimmzetteln.

Dies gilt ebenfalls für die Wahl der / des stellvertretenden Vorsitzenden unter TOP 6.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde wählt Frau / Herrn ....................... zur / zum Vorsitzenden.

 

6.      Die Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden wird entsprechend TOP 5 unter der Leitung der/des gewählten Vorsitzenden vollzogen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde wählt Frau / Herrn ....................... zur / zum stellvertretenden Vorsitzenden.

 

Sollte der Beirat mehrere Stellvertreter/innen der / des Vorsitzenden wählen, wäre dieser Beschluss jeweils entsprechend zu fassen.

 

7.      In den bisherigen Wahlperioden hat sich der Beirat jeweils die Geschäftsordnung des Kreistages zu Eigen gemacht. Dies sollte beibehalten werden. Die geltende Geschäftsordnung liegt den Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Beirates (soweit in der 1. Sitzung anwesend) vor.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde beschließt die Geschäftsordnung des Kreistages des Rhein-Kreises Neuss in der jeweils geltenden Fassung als seine Geschäftsordnung.

 

8.      Entsprechend § 27 Abs. 1 Buchst. e) der Geschäftsordnung des Kreistages werden die Sitzungsniederschriften vom Vorsitzenden und einem vom Beirat zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet.

Die Verwaltung schlägt als Schriftführer der VII. Wahlperiode Herrn KOVR Schmitz, als seinen Vertreter Herrn KOAR Erdmann vor, beide Untere Landschaftsbehörde.

 

Beschlussvorschlag:

 

8.2  Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde wählt Herrn KOVR Schmitz zum Schriftführer für die VII. Wahlperiode.

 

8.2  Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde wählt Herrn KOAR Erdmann zum stellvertretenden Schriftführer für die VII. Wahlperiode.

 

 

 

Die anwesenden Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beirates erhalten in der Sitzung folgende Unterlagen zu ihrer Unterrichtung:

 

»        Liste der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beirates

»        Geschäftsordnung des Kreistages des Rhein-Kreises Neuss

»        Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz-BNatSchG), geltende Fassung

»        BNatSchG in der Fassung vom 29.07.2009, gültig ab 01.03.2010

»        Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG NRW), geltende Fassung

»        Verordnung zur Durchführung des LG NRW (DVO LG NRW), geltende Fassung

»        Runderlass des (damaligen) MURL NRW vom 11.04.1990 „Beiräte bei den Landschaftsbehörden, Landschaftswacht“

 

Soweit die Mitgliede und stellvertretenden Mitglieder des Beirates in der Sitzung nicht anwesend sind, erhalten sie diese Unterlagen mit der Niederschrift.