Betreff
Anfrage der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema "Zukunft der Jobcenter" vom 12. 11.2009 und Antwort der Verwaltung
Vorlage
VII/0171/XV/2009
Art
Anfrage (alt)

 

 

Unter Bezugnahme auf die Diskussion in der Sitzung des Kreistages am 18. November 2009 wird die Anfrage wie folgt beantwortet:

 

1.                 Nach dem Koalitionsvertrag und den weiteren Vorgaben von CDU/CSU und der FDP auf Bundesebene ist zum jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass auf der Grundlage des Urteils des Bundesverfassungsgerichts eine getrennte Aufgabenwahrnehmung zum 01.01.2011 von den Arbeitsagenturen und den Kommunen vorgenommen wird.

 

2.                 Nein, denn die kommenden Eingliederungsleistungen gemäß § 16 a SGB II (Schuldner- und Suchtberatung, psychosoziale Betreuung und die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen) stellen einen wesentlichen Bestandteil der Erfolgsstrategie zur Überwindung von Langzeitarbeitslosigkeit dar.

 

3.                 Das kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschließend beurteilt werden.

 

4.                 Die Umsetzung muss bis zum 01.01.2011 erfolgen, die Musterverträge wie die gesetzlichen Grundlagen werden bis Anfang des Jahres 2010 erwartet.

 

5.                 Die Auswirkungen können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beurteilt werden. Ziel ist es, ein bestmögliches Ergebnis unter den vorhandenen Rahmenbedingungen für die Kunden und das Personal zu erzielen.

 

6.                 Derzeit sind 312 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Arge beschäftigt, 156 kommen aus der kommunalen Familie. In dem Umfang, wie heute das Personal benötigt wird, wird dies nach jetzigem Kenntnisstand auch über den 01.01.2011 hinaus erforderlich sein.