Betreff
Machbarkeitsstudie zur Streckenverlängerung der Regiobahn
Vorlage
61/0179/XV/2009
Art
Bericht

Sachverhalt:

 

Unter Federführung des Kreises Viersen wurde im Rahmen eines INTERREG IV a-Projektes der euregio-rhein-maas-nord eine Machbarkeitsstudie zur Streckenverlängerung der Regiobahn erstellt. Projektpartner waren auf deutscher Seite neben dem Kreis Viersen die Stadt Willich, die Regiobahn GmbH und die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR. Die Partner auf niederländischer Seite waren die Stadt Venlo und die Kamer van Koophandel Limburg. Die Erarbeitung der Machbarkeitsstudie wurde von einem Arbeitskreis begleitet, welchem neben den o. g. Projektpartnern die an der Strecke gelegenen Städte Viersen und Nettetal die benachbarten Gebietskörperschaften Stadt Mönchengladbach und Rhein-Kreis Neuss sowie die IHK Mittlerer Niederrhein beteiligt waren.

 

Die Strecke der Regiobahn Kaarst-Mettmann (S 28) endet heute am Haltepunkt Kaarster See. Gegenstand der Machbarkeitsstudie waren die technischen, betrieblichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte für eine Verlängerung der Strecke in westlicher Richtung bis Viersen bzw. Venlo. Die Studie untersucht sowohl die erforderlichen Maßnahmen zur Wiederinbetriebnahme der ehemaligen Strecke zwischen Kaarst und Viersen als auch verschiedene betriebliche Varianten auf dem erweiterten Streckennetz.

 

Die wesentlichen Ergebnisse sind in der als Anlage 1 beigefügten Zusammenfassung dargelegt.

 

Der begleitende Arbeitskreis kam einhellig zu dem Ergebnis, dass eine Streckenverlängerung unter Berücksichtigung des Betriebskonzeptes der Variante 3 (Eckdaten siehe Anlage 2) weiterverfolgt werden sollte:

 

-       Verlängerung der heutigen S 28 im bestehenden 20 Minutentakt bis zum Bahnhof Viersen

-       Ergänzung um einen im Stundentakt verkehrenden RE 28 bis Venlo

-       Streichung des Streckenabschnittes Mönchengladbach-Venlo beim RE 13, dafür Verlängerung der RE 8 (Köln-Mönchengladbach) im Stundentakt bis nach Venlo.

 

Weiteres Vorgehen:

 

Um die Förderfähigkeit des Projektes mit Mitteln des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) zu ermitteln, soll als nächster Bearbeitungsschritt eine standardisierte Wertung zur Gegenüberstellung von Aufwand und Nutzen in Auftrag gegeben werden.